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   BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06   

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BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06 (https://dejure.org/2007,27787)
BPatG, Entscheidung vom 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06 (https://dejure.org/2007,27787)
BPatG, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 32 W (pat) 21/06 (https://dejure.org/2007,27787)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof mehrfach eine strenge und vollständige, nicht auf ein Mindestmaß beschränkte Prüfung von absoluten Schutzhindernissen angemahnt, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, 680, Nr. 123 - Postkantoor).

    Die in Umsetzung von Art. 6 Abs. 1 Markenrichtlinie ergangene Regelung des § 23 Nr. 2 MarkenG - auf diese Bestimmung hatte sich die Anmelderin im patentamtlichen Verfahren bezogen - ist nicht geeignet, ein vorhandenes Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 MarkenG zu relativieren oder die Anforderungen an die erforderliche strenge und vollständige Prüfung herabzusetzen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 58 - Libertel).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt) steht der Verneinung jeglicher Unterscheidungskraft nicht entgegen, dass eine Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher (d. h. hier vorrangig der Verbraucherin) wenig Anhalt dafür bietet, welche Inhalte im Einzelnen vermittelt werden sollen.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).

    Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (vgl. z. B. BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; GRUR 2001, 1042, 1044 re. Sp. - Gute Zeiten Schlechte Zeiten).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 - Linde, Winward und Rado; GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854, Nrn. 18, 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 - Linde, Winward und Rado; GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854, Nrn. 18, 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof mehrfach eine strenge und vollständige, nicht auf ein Mindestmaß beschränkte Prüfung von absoluten Schutzhindernissen angemahnt, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, 680, Nr. 123 - Postkantoor).
  • BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03

    Der kleine Eisbär

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    Handelt es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 21/06
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 - Linde, Winward und Rado; GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854, Nrn. 18, 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Desgleichen wurde die Beschwerdeführerin auf die Entscheidung des 32. Senats zu "New Beauty" (Beschluss v. 24.10.2007 32 W (pat) 21/06) hingewiesen.

    Dabei geht der erkennende Senat in Übereinstimmung mit den anderen Senaten des Bundespatentgerichts (vgl. u. a. 32 W (pat) 21/06 - New Beauty; 32 W (pat) 47/06 - healthy living; 25 W (pat) 169/05 - RECHTLEGAL) davon aus, dass Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG die einer Marke innewohnende konkrete Eignung ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Rn. 40 - Linde, Winward und Rado; GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854, Rn. 18, 19 - FUSSBALL WM 2006).

    Hinzu kommt, soweit es sich bei den Waren und Dienstleistungen um solche handelt, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG, für den andere Anforderungen gelten, dass die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen ist, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär; 32 W (pat) 21/06 - New Beauty).

    Dieser wird von der Mehrzahl der Senate des Bundespatentgerichts für nicht unbedenklich gehalten (vgl. z. B. BPatG 32 W (pat) 21/06 - S. 6 - New Beauty).

    In der Entscheidung "DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT" (GRUR 2004, 1027, 1030 - Rn. 45) hat er einen "großzügigen" Beurteilungsmaßstab sogar explizit abgelehnt (32 W (pat) 21/06 - New Beauty; 30 W (pat) 85/03 - My Solution).

  • BPatG, 27.04.2022 - 29 W (pat) 67/20
    Doch auch bei Anlegen eines solchen großzügigen Maßstabs kommt der angemeldeten Wortfolge mit Blick auf ihren ausschließlich beschreibenden Gehalt für die in Rede stehenden Waren von Haus aus keine Unterscheidungskraft zu, weil sie sich in keinem Punkt von der reinen Beschreibung löst." Das Bundespatentgericht hat sich in zahlreichen anderen Entscheidungen dieser Auffassung für sehr allgemeine Themenangaben u. a. für den Bereich "Druckereierzeugnisse" angeschlossen (vgl. u. a. Beschluss vom 04.05.2020, 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet; Beschluss vom 25.07.2019, 25 W (pat) 574/18 - Zukunftserbe; Beschluss vom 29.04.2019, 27 W (pat) 519/17 - auf einen Blick; Beschluss vom 20.02.2019, 27 W (pat) 53/16 - EMOTION, Beschluss vom 03.06.2016, 27 W (pat) 1/16 - Lebe Balance; Beschluss vom 27.11.2017, 27 W (pat) 502/17 - gesundleben; Beschluss vom 26.07.2012, 27 W (pat) 9/11 - sounds; Beschluss vom 09.03.2012, 26 W (pat) 30/10 - IMPULS; Beschluss vom 14.12.2011, 26 W (pat) 26/11 - Basic Thinking; Beschluss vom 01.12.2009, 27 W (pat) 220/09 - Amazing discoveries; Beschluss vom 24.10.2007, 32 W (pat) 21/06 - New Beauty; Beschluss vom 19.12.2007, 32 W (pat) 47/06 - healthy living; Beschluss vom 19.07.2006, 32 W (pat) 188/04 - Unsere Welt; Beschluss vom 12.10.2006, 29 W (pat) 4/06 - SUCCESS).
  • BPatG, 14.10.2009 - 29 W (pat) 35/07

    Für Internet- und Printreklame "my choice" als Marke eintragungsfähig

    Hinzu kommt, soweit es sich bei den Waren und Dienstleistungen um solche handelt, die neben ihrem Charakter als handelbare Güter auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 III MarkenG, für den andere Anforderungen gelten, dass die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen ist, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH, GRUR 2000, 882 [883] Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 [1043] REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043 [1045] Gute Zeiten Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 [1072] Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 Winnetou; BPatG, GRUR 2006, 593 Der kleine Eisbär; Beschl. v. 24.10.2007 32 W [pat] 21/06, BeckRS 2007, 19372 New Beauty).
  • BPatG, 03.09.2014 - 29 W (pat) 559/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "beauty-pro" - Unterscheidungskraft - kein

    Im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, die, wie z.B. Parfümerie- oder Kosmetikwaren, der Schönheit dienen oder sich, wie z.B. Werbung, mit der Schönheitsbranche befassen, wurde "beauty" - auch in Zusammensetzungen mit anderen Wörtern - bereits mehrfach die Unterscheidungskraft abgesprochen (u.a. BPatG, Beschluss vom 09.12.2009, 26 W (pat) 48/09 - beauty24.de; Beschluss vom 11.05.2004, 24 W (pat) 268/03 - BEAUTYpur; Beschluss vom 14.11.2002, 25 W (pat) 189/01 - BeautyNet; Beschluss vom 24.10.2002, 32 W (pat) 21/06 - New Beauty; Beschluss vom 23.10.2003, 25 W (pat) 110/03 - beauty24.de).
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