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BPatG, 24.11.2003 - 20 W (pat) 64/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BPatG, 09.01.2002 - 20 W (pat) 4/00
Verfahren zum Ausstellen individueller Chipkarten - Maßstab gachmännischen …
Auszug aus BPatG, 24.11.2003 - 20 W (pat) 64/02
Da sich der Fachmann nicht nur mit der Lösung von vorgegebenen konkreten technischen Problemen befaßt, sondern allgemein um konkurrenzfähige Produkte bemüht ist, insbesondere in Marktsegmenten, in denen wirtschaftlicher Erfolg abhängt von der Akzeptanz des Kunden bzw Benutzers, wie dies für Mobilfunksysteme der Fall ist, berücksichtigt er tatsächliche oder mögliche Benutzerwünsche und achtet auf optimale Gebrauchsfähigkeit (siehe Senatsbeschlüsse GRUR 2002, 418 - Selbstbedienungs-Chipkarte; BpatGE 38, 250 - Radio-Daten-System; Mitt. - BGH, 29.04.2003 - X ZB 4/01
"Basisstation"; Gerichtliches Verfahren nach Teilung eines Patents
Auszug aus BPatG, 24.11.2003 - 20 W (pat) 64/02
Die in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll abgegebene Teilungserklärung ist form- und fristgerecht, die maßgebliche Grundlage für eine Entscheidung im Stammverfahren ist von der Teilungserklärung nicht berührt (vgl BGH, 29. April 2003, X ZB 4/01, GRUR 2003, 781-783 - Basisstation, BpatG, Beschluß vom 26. Februar 2003, 20 W (pat) 46/01, BlPMZ 2003, 293-296 -Programmartmitteilung, mwN). - BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
Auszug aus BPatG, 24.11.2003 - 20 W (pat) 64/02
Die in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll abgegebene Teilungserklärung ist form- und fristgerecht, die maßgebliche Grundlage für eine Entscheidung im Stammverfahren ist von der Teilungserklärung nicht berührt (vgl BGH, 29. April 2003, X ZB 4/01, GRUR 2003, 781-783 - Basisstation, BpatG, Beschluß vom 26. Februar 2003, 20 W (pat) 46/01, BlPMZ 2003, 293-296 -Programmartmitteilung, mwN). - BPatG, 13.08.1997 - 20 W (pat) 50/96
Auszug aus BPatG, 24.11.2003 - 20 W (pat) 64/02
Da sich der Fachmann nicht nur mit der Lösung von vorgegebenen konkreten technischen Problemen befaßt, sondern allgemein um konkurrenzfähige Produkte bemüht ist, insbesondere in Marktsegmenten, in denen wirtschaftlicher Erfolg abhängt von der Akzeptanz des Kunden bzw Benutzers, wie dies für Mobilfunksysteme der Fall ist, berücksichtigt er tatsächliche oder mögliche Benutzerwünsche und achtet auf optimale Gebrauchsfähigkeit (siehe Senatsbeschlüsse GRUR 2002, 418 - Selbstbedienungs-Chipkarte; BpatGE 38, 250 - Radio-Daten-System; Mitt.