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BPatG, 25.01.2017 - 9 W (pat) 17/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 25.01.2017 - 9 W (pat) 17/14
Eine Einengung des Verständnisses dieser Merkmale im Sinne einer Ausführungsform nach dem Vortrag der Beschwerdegegnerin in der mündlichen Verhandlung, bei der in überhaupt keinem Abschnitt Verbindungsleitungen gemeinsam verlegt wären, ist weder durch die Beschreibung des Patents gestützt, noch muss dem Wortlaut des Anspruchs aufgrund der Vorteilsangabe im Merkmal M1.2 zwingend ein solcher Sinngehalt unterstellt werden vor dem Hintergrund, dass bei der Auslegung eines Patentanspruchs nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass in ihm enthaltenen Angaben eine über Selbstverständlichkeiten hinausgehende Bedeutung beizumessen sei (vgl. BGH, X ZR 255/01, Urteil vom 7. September 2004 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).