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   BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99   

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BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99 (https://dejure.org/2000,16981)
BPatG, Entscheidung vom 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99 (https://dejure.org/2000,16981)
BPatG, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 33 W (pat) 231/99 (https://dejure.org/2000,16981)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß einem einzelnen Bestandteil einer mehrgliedrigen Marke unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck prägende Wirkung zukommen und bei Übereinstimmung der Marken in dem jeweils prägenden Bestandteil deshalb die Gefahr von Verwechslungen der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (vgl EuGH aaO "Sabèl/Puma"; BGH GRUR 1998, 927 "COMPO-SANA"; 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; MarkenR 2000, 20 "ELFI RAUCH/RAUSCH").

    Eine selbständig kennzeichnende Funktion ist jedoch im allgemeinen solchen Bestandteilen abzusprechen, die kennzeichnungsschwach oder gar schutzunfähig sind (vgl auch BGH GRUR 1986, 72, 73 "Tabacco d'Harar"; 1990, 681, 683 "Schwarzer Krauser"; 1992, 203, 205 "Roter mit Genever"; GRUR 1998, 927 "COMPO-SANA").

    Bei dieser Beurteilung ist zunächst zu berücksichtigen, daß der Bestandteil "spar" - wie oben ausgeführt - jedenfalls in den hier maßgeblichen Dienstleistungsbereichen kennzeichnungsschwach ist und insoweit daher keinen Hinweischarakter auf den Geschäftsbetrieb der Widersprechenden besitzt (vgl dazu BGH GRUR 1996, 200 "Innovadiclophlont"; 1998, 927, 929 "COMPO-SANA"; 1998, 932, 934 "MEISTERBRAND").

  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Eine andere Beurteilung hätte im Ergebnis die ungerechtfertigte Gewährung eines Elementenschutzes an dem äußerst kennzeichnungsschwachen Wort "spar" zur Folge, was im übrigen auch dem Grundsatz widerspräche, daß nicht einmal gleichwertig nebeneinander stehenden Bestandteilen mit normaler Kennzeichnungskraft prägende Wirkung zugebilligt wird (BGH GRUR 1991, 319, 320 "HURRICANE"; 1996, 775 "Sali Toft").
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß einem einzelnen Bestandteil einer mehrgliedrigen Marke unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck prägende Wirkung zukommen und bei Übereinstimmung der Marken in dem jeweils prägenden Bestandteil deshalb die Gefahr von Verwechslungen der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (vgl EuGH aaO "Sabèl/Puma"; BGH GRUR 1998, 927 "COMPO-SANA"; 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; MarkenR 2000, 20 "ELFI RAUCH/RAUSCH").
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Eine selbständig kennzeichnende Funktion ist jedoch im allgemeinen solchen Bestandteilen abzusprechen, die kennzeichnungsschwach oder gar schutzunfähig sind (vgl auch BGH GRUR 1986, 72, 73 "Tabacco d'Harar"; 1990, 681, 683 "Schwarzer Krauser"; 1992, 203, 205 "Roter mit Genever"; GRUR 1998, 927 "COMPO-SANA").
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Dies beruht auf dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß die Gefahr von Markenverwechslungen bei enger Ähnlichkeit oder gar Identität der durch sie erfaßten Waren oder Dienstleistungen schon dann anzunehmen sein kann, wenn der Grad der Ähnlichkeit der Marken relativ gering ist (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 995 "HONKA").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Bei dieser Beurteilung ist zunächst zu berücksichtigen, daß der Bestandteil "spar" - wie oben ausgeführt - jedenfalls in den hier maßgeblichen Dienstleistungsbereichen kennzeichnungsschwach ist und insoweit daher keinen Hinweischarakter auf den Geschäftsbetrieb der Widersprechenden besitzt (vgl dazu BGH GRUR 1996, 200 "Innovadiclophlont"; 1998, 927, 929 "COMPO-SANA"; 1998, 932, 934 "MEISTERBRAND").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß einem einzelnen Bestandteil einer mehrgliedrigen Marke unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck prägende Wirkung zukommen und bei Übereinstimmung der Marken in dem jeweils prägenden Bestandteil deshalb die Gefahr von Verwechslungen der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (vgl EuGH aaO "Sabèl/Puma"; BGH GRUR 1998, 927 "COMPO-SANA"; 1998, 942 "ALKA-SELTZER"; MarkenR 2000, 20 "ELFI RAUCH/RAUSCH").
  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Eine selbständig kennzeichnende Funktion ist jedoch im allgemeinen solchen Bestandteilen abzusprechen, die kennzeichnungsschwach oder gar schutzunfähig sind (vgl auch BGH GRUR 1986, 72, 73 "Tabacco d'Harar"; 1990, 681, 683 "Schwarzer Krauser"; 1992, 203, 205 "Roter mit Genever"; GRUR 1998, 927 "COMPO-SANA").
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Eine andere Beurteilung hätte im Ergebnis die ungerechtfertigte Gewährung eines Elementenschutzes an dem äußerst kennzeichnungsschwachen Wort "spar" zur Folge, was im übrigen auch dem Grundsatz widerspräche, daß nicht einmal gleichwertig nebeneinander stehenden Bestandteilen mit normaler Kennzeichnungskraft prägende Wirkung zugebilligt wird (BGH GRUR 1991, 319, 320 "HURRICANE"; 1996, 775 "Sali Toft").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 25.02.2000 - 33 W (pat) 231/99
    Dies beruht auf dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß die Gefahr von Markenverwechslungen bei enger Ähnlichkeit oder gar Identität der durch sie erfaßten Waren oder Dienstleistungen schon dann anzunehmen sein kann, wenn der Grad der Ähnlichkeit der Marken relativ gering ist (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; 1998, 922, 923 "Canon"; BGH GRUR 1999, 995 "HONKA").
  • BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76

    Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • BPatG, 24.10.2000 - 33 W (pat) 93/00
    Dass das Ausrufzeichen fehlt, fällt nicht ins Gewicht, zumal im Deutschen "komm" nur eine Imperativform sein kann (vgl auch Beschluss des Senats vom 25. Februar 2000, 33 W (pat) 231/99 - spar direkt; BPatG BlPMZ 1977, 237; BGH BPatGE 20, 301 - SPAR/Star, BPatGE 12, 220 - malmit; BPatG Mitt 1975, 83 - STOP; BPatG, Beschluss vom 25. März 1998, 28 W (pat) 147/97 - nimm & MIX).
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