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   BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09   

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BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2010,15977)
BPatG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2010,15977)
BPatG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 29 W (pat) 33/09 (https://dejure.org/2010,15977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tageskarte" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tageskarte" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT ).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 - Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT ).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuG, 10.10.2006 - T-302/03

    PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 33/09
    Dies setzt voraus, dass sich die Behandlung des Themas in der fraglichen Form und unter Verwendung des betreffenden Titels als naheliegend und branchenüblich darstellt (vgl. EuG GRUR Int. 2006, 1021, 1023, Rdnr. 49, 50 - map&guide ; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 8, Rdnr. 61).
  • BPatG, 21.09.2011 - 29 W (pat) 503/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gartenarche" - keine Unterscheidungskraft

    Die Bezeichnung "Gartenarche" weise daher nicht naheliegend und branchenüblich auf den Inhalt einer Zeitschrift hin (vgl. BPatG 29 W (pat) 33/09 - Tageskarte).
  • BPatG, 12.08.2015 - 29 W (pat) 91/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KASSENPASS" - keine

    Die Markenstelle ließ dann die Beanstandung mit der Begründung, der Aussagegehalt der angemeldeten Wortkombination sei in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu unbestimmt, fallen und bezog sich hierbei auf die Entscheidung "Tageskarte" des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 25.02.2010, 29 W (pat) 33/09).
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