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   BPatG, 25.02.2019 - 27 W (pat) 519/18   

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https://dejure.org/2019,6673
BPatG, 25.02.2019 - 27 W (pat) 519/18 (https://dejure.org/2019,6673)
BPatG, Entscheidung vom 25.02.2019 - 27 W (pat) 519/18 (https://dejure.org/2019,6673)
BPatG, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 27 W (pat) 519/18 (https://dejure.org/2019,6673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Franziska van Almsick" - zur Eintragungsfähigkeit von Namen natürlicher Personen - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 30.06.2021 - 29 W (pat) 515/19
    Soweit die Beschwerdeführerin unter Verweis auf die Entscheidung BPatG, Beschluss vom 25.02.2019, 27 W (pat) 519/18 - Franziska von Almsick der Ansicht ist, dass das Anmeldezeichen auf Druckereierzeugnissen schon deshalb schutzfähig sei, da es an einer Stelle angebracht werden könne, an der normalerweise der Verlag aufgeführt ist, vermag der Senat dieser Argumentation nicht zu folgen.
  • BPatG, 06.11.2019 - 29 W (pat) 510/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAX SCHMELING" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Frage, ob ein Personenname herkunftshinweisende Funktion hat, ist daher nach den für sämtliche Marken geltenden - oben aufgeführten - Grundsätzen zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2004, 946 Rn. 25 - Nichols plc/Registrar of Trade Marks [Nichols]; BGH a. a. O. - Pippi-Langstrumpf- Marke; BPatG, Beschluss vom 25.02.2019, 27 W (pat) 519/18 - Franziska von.
  • BPatG, 27.12.2019 - 27 W (pat) 23/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "C.O.R.E." - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Bei Druckerzeugnissen entspricht es den üblichen Gepflogenheiten, die Angabe des Verlages an einer bestimmten, von der Angabe des Inhalts der jeweiligen Druckerzeugnisse abweichenden Position anzugeben (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 25. Februar 2019, Az. 27 W (pat) 519/18, abrufbar bei juris.de = BeckRS 2019, 4278 = GRURPrax 2019, 211).
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