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   BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07   

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https://dejure.org/2009,31273
BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07 (https://dejure.org/2009,31273)
BPatG, Entscheidung vom 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07 (https://dejure.org/2009,31273)
BPatG, Entscheidung vom 25. März 2009 - 29 W (pat) 41/07 (https://dejure.org/2009,31273)
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  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
    Diese beschreibende Bedeutung wird ein Großteil der maßgeblichen inländischen Verkehrskreise erkennen (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 682, 683, Rdnr. 25 -Bostongurka).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
    Zudem reicht es für die Verneinung der Unterscheidungskraft aus, wenn die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit eindeutig beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05

    TRM Tenant Relocation Management

    Auszug aus BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
    Anders als in den Fällen, in denen einer Buchstabenfolge als solcher ohne erläuternde Zusätze kein beschreibender Bedeutungsgehalt entnommen werden kann (vgl. hierzu beispielsweise BPatG MarkenR 2007, 519, Rdnr. 70 -TRM Tenant Relocation Management), handelt es sich vorliegend um eine feststehende, lexikalisch nachweisbare und häufig verwendete Abkürzung, die die maßgeblichen Verkehrskreise auch ohne weitere Erläuterung mit der Wortfolge "Culture Fair Intelligence Tests" gleichsetzen werden.
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