Rechtsprechung
BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "pur natur! (Wort-Bild-Marke)/PUR-R" - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem ...
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "STATE OF BALANCE" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "pur natur! (Wort-Bild-Marke)/PUR-R" - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "pur natur! (Wort-Bild-Marke)/PUR-R" - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "pur natur! (Wort-Bild-Marke)/PUR-R" - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteile - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 - Pantohexal).Das muss aber insbesondere bei Marken verneint werden, die sich als einheitliche Gesamtbegriffe darstellen (vgl. BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling;… EuG GRUR Int. 2005, 940, 942 (Nr. 47) - Biker Miles).
- BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 - Pantohexal).Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke identische Wortbestandteil "pur" sowohl die angegriffene Marke wie auch die Widerspruchsmarke allein kollisionsbegründend prägt, indem er jeweils eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang;… Ströbele/Hacker, a. a. O. § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.).
- BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Bei Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr ist davon auszugehen, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildbestandteilen in einer Marke in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 905 (Nr. 25) - SIERRA ANTIGUO ;… Ströbele/Hacker MarkenG 9. Aufl., § 9 Rdn. 296 m. w. N.).
- BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke identische Wortbestandteil "pur" sowohl die angegriffene Marke wie auch die Widerspruchsmarke allein kollisionsbegründend prägt, indem er jeweils eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang;… Ströbele/Hacker, a. a. O. § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der in der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke identische Wortbestandteil "pur" sowohl die angegriffene Marke wie auch die Widerspruchsmarke allein kollisionsbegründend prägt, indem er jeweils eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 - RAUCH/ELFI RAUCH; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang;… Ströbele/Hacker, a. a. O. § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.). - BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 - Pantohexal). - BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24). - BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24). - BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
"MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke
Auszug aus BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09
In solchen Ausnahmefällen sprechen die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND ;… a. a. O. - POLYFLAM/MONOFLAM). - EuG, 07.07.2005 - T-385/03
Miles International / OHMI - Biker Miles (Biker Miles) - Gemeinschaftsmarke - …
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den …