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   BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11   

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BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2014,13961)
BPatG, Entscheidung vom 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2014,13961)
BPatG, Entscheidung vom 25. März 2014 - 17 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2014,13961)
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  • BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98

    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Auch fließen keine auf technischen Überlegungen beruhenden Erkenntnisse in die beanspruchte Lehre ein, was zur Überwindung der Ausschlusskriterien des § 1 PatG führen könnte (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation).
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Da mit dem beanspruchten Verfahren ein Datenverarbeitungsproblem durch Maßnahmen aus dem Bereich der reinen Informatik gelöst wird, liegt keine "schutzwürdige Bereicherung der Technik vor" (BGH GRUR 2002, 143 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; GRUR 2004, 667 - Elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Der Ausschlusstatbestand greift nicht ein, wenn diese weitere Prüfung ergibt, dass die Lehre Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (BGH GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Dabei ist das technische Problem, welches durch eine Erfindung gelöst wird, objektiv danach zu bestimmen, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Der Gegenstand des jeweiligen Patentanspruchs 1 liegt schon deshalb zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet, weil er eine bestimmte Nutzung der Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGH GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Da mit dem beanspruchten Verfahren ein Datenverarbeitungsproblem durch Maßnahmen aus dem Bereich der reinen Informatik gelöst wird, liegt keine "schutzwürdige Bereicherung der Technik vor" (BGH GRUR 2002, 143 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; GRUR 2004, 667 - Elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 25.03.2014 - 17 W (pat) 16/11
    Mit dem jeweiligen Anspruch 1 nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1, 2 und 3 fallen auch die übrigen Patentansprüche (2 bis 17 gemäß Hauptantrag, 2 bis 17 gemäß erstem Hilfsantrag, 2 bis 17 gemäß zweitem Hilfsantrag und 2 bis 17 gemäß drittem Hilfsantrag) da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät).
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