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   BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19   

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BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19 (https://dejure.org/2021,19615)
BPatG, Entscheidung vom 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19 (https://dejure.org/2021,19615)
BPatG, Entscheidung vom 25. März 2021 - 30 W (pat) 520/19 (https://dejure.org/2021,19615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 MarkenG, § 124 MarkenG, § 107 MarkenG, § 114 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MetroIntegrator (IR-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - durchschnittliche Kennzeichnungskraft im maßgeblichen Warenbereich - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Prägung ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MetroIntegrator (IR-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - durchschnittliche Kennzeichnungskraft im maßgeblichen Warenbereich - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Prägung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17

    KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur EuGH GRUR 2020, 52 Rn. 41-43 - Hansson [Roslagspunsch/ ROSLAGSÖL]; GRUR 2010, 1098 Rn. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933 Rn. 32 - Barbara Becker; BGH GRUR 2020, 870 Rn. 25 - Injekt/Injex; GRUR 2019, 1058 Rn. 17 - KNEIPP; GRUR 2018, 79 Rn. 7 - OXFORD/Oxford Club; WRP 2017, 1104 ff. - Medicon-Apotheke/Medico Apotheke; GRUR 2016, 382 Rn. 19 - BioGourmet; GRUR 2016, 283 Rn. 7 - BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGE- MENTAKADEMIE).

    Dies wäre dann der Fall, wenn dieser Bestandteil entweder den Gesamteindruck der angegriffenen Marke prägt oder aber in dem angegriffenen Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, die den Verkehr zu der Annahme veranlasst, dass die fraglichen Waren zumindest aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (vgl. BGH GRUR 2019, 1058 Nr. 38 - KNEIPP).

    Soweit (ausnahmsweise) ein beschreibender Zeichenbestandteil den Gesamteindruck eines zusammengesetzten Zeichens prägen kann, wenn er sich durch seine Position im Zeichen oder durch seine Größe der Wahrnehmung des Verbrauchers aufdrängt und in sein Gedächtnis einprägt (vgl. BGH, GRUR 2019, 1058 Nr. 41 - KNEIPP), liegt ein solcher Fall hier ersichtlich nicht vor.

    Zwar kann die Kennzeichnungskraft der Gegenmarke im Rahmen der Prägung eines aus dieser sowie weiteren Bestandteilen zusammengesetzten Zeichens insoweit von Bedeutung sein, als dies in der Regel dazu führt, dass die besondere herkunftshinweisende Funktion der älteren Marke vom Verkehr auch dann wahrgenommen wird, wenn ihm das Zeichen nicht isoliert, sondern als hinreichend selbständig wahrnehmbarer Bestandteil eines jüngeren Kombinationszeichens begegnet (vgl. BGH GRUR 2003, 880 City Plus; GRUR 2019, 1058 Nr. 38 - KNEIPP; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9, Rdn. 408), und zwar auch dann, wenn der älteren Marke innerhalb des jüngeren Kombinationszeichens eine beschreibende Bedeutung zukommt ( BGH GRUR 2019, 1058 Nr. 42 - KNEIPP).

    Zwar kommt eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung eines Zeichenbestandteils der jüngeren Marke auch dann in Betracht, wenn ein bekanntes Unternehmenskennzeichen in eine neue Marke integriert wird, wobei ausnahmsweise auch in einem jüngeren, aus einem Wort bestehenden Zeichen ein Wortbestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung behalten kann (BGH GRUR 2003, 880- City Plus; GRUR 2010, 729, 732 - KOHLERMIXI/MIXI; GRUR 2009, 484 - Nr. 80 - Metrobus; GRUR 2019, 1058 Nr. 42 - KNEIPP; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdn. 495).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Damit sei vorliegend ebenso wie in der in rechtlicher Hinsicht vergleichbaren Entscheidung BGH GRUR 2009, 484 - "Metrobus" eine Verwechslungsgefahr zwischen den Vergleichszeichen ausgeschlossen.

    Zwar ist aufgrund der langjährigen Benutzung und eines sich daraus ergebenden hohen Bekanntheitsgrades des gleichnamigen Firmenbestandteils der Metro AG für Cash & Carry-Märkte von einer erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke für die zu Klasse 35 registrierten "Großhandelsdienst-leistungen im Bereich ... Non Food Waren" sowie - im Wege der "Ausstrahlung" - für die in solchen Großhandelsmärkten üblicherweise angebotenen und vertriebenen Waren auszugehen (vgl. dazu BGH, GRUR 2009, 484 Nr. 76 - Metrobus; GRUR 2012, 635 Nr . 19 - METRO/ROLLER's Metro).

    Zwar kommt eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung eines Zeichenbestandteils der jüngeren Marke auch dann in Betracht, wenn ein bekanntes Unternehmenskennzeichen in eine neue Marke integriert wird, wobei ausnahmsweise auch in einem jüngeren, aus einem Wort bestehenden Zeichen ein Wortbestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung behalten kann (BGH GRUR 2003, 880- City Plus; GRUR 2010, 729, 732 - KOHLERMIXI/MIXI; GRUR 2009, 484 - Nr. 80 - Metrobus; GRUR 2019, 1058 Nr. 42 - KNEIPP; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdn. 495).

    Die Bekanntheit eines Unternehmens bzw. einer Marke für einen anderen Branchen- bzw. Dienstleistungs- und Warenbereich genügt demnach nicht, um entsprechende gedankliche Assoziationen des Verkehrs auszulösen(vgl. dazu - hinsichtlich der Frage einer Branchennähe - BGH GRUR 2009, 484 Nr. 78 u. 80 - Metrobus; BPatG 33 W (pat) 70/11 v. 25.6.2013 - I M METRO/METRO, veröffentlicht in BeckRS 2013, 11980).

    Denn nur eine benutzte Zeichenserie kann diese Art von Verwechslungsgefahr begründen (vgl. BGH GRUR 2009, 484 Nr. 39 - Metrobus; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdnr. 524).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Zwar kann die Kennzeichnungskraft der Gegenmarke im Rahmen der Prägung eines aus dieser sowie weiteren Bestandteilen zusammengesetzten Zeichens insoweit von Bedeutung sein, als dies in der Regel dazu führt, dass die besondere herkunftshinweisende Funktion der älteren Marke vom Verkehr auch dann wahrgenommen wird, wenn ihm das Zeichen nicht isoliert, sondern als hinreichend selbständig wahrnehmbarer Bestandteil eines jüngeren Kombinationszeichens begegnet (vgl. BGH GRUR 2003, 880 City Plus; GRUR 2019, 1058 Nr. 38 - KNEIPP; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9, Rdn. 408), und zwar auch dann, wenn der älteren Marke innerhalb des jüngeren Kombinationszeichens eine beschreibende Bedeutung zukommt ( BGH GRUR 2019, 1058 Nr. 42 - KNEIPP).

    Zwar kommt eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung eines Zeichenbestandteils der jüngeren Marke auch dann in Betracht, wenn ein bekanntes Unternehmenskennzeichen in eine neue Marke integriert wird, wobei ausnahmsweise auch in einem jüngeren, aus einem Wort bestehenden Zeichen ein Wortbestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung behalten kann (BGH GRUR 2003, 880- City Plus; GRUR 2010, 729, 732 - KOHLERMIXI/MIXI; GRUR 2009, 484 - Nr. 80 - Metrobus; GRUR 2019, 1058 Nr. 42 - KNEIPP; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdn. 495).

  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Die Bekanntheit eines Unternehmens bzw. einer Marke für einen anderen Branchen- bzw. Dienstleistungs- und Warenbereich genügt demnach nicht, um entsprechende gedankliche Assoziationen des Verkehrs auszulösen(vgl. dazu - hinsichtlich der Frage einer Branchennähe - BGH GRUR 2009, 484 Nr. 78 u. 80 - Metrobus; BPatG 33 W (pat) 70/11 v. 25.6.2013 - I M METRO/METRO, veröffentlicht in BeckRS 2013, 11980).

    (vgl. BPatG 33 W (pat) 70/11 v. 25.6.2013 - I M METRO/METRO, veröffentlicht in BeckRS 2013, 11980).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10

    METRO/ROLLER's Metro

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Zwar ist aufgrund der langjährigen Benutzung und eines sich daraus ergebenden hohen Bekanntheitsgrades des gleichnamigen Firmenbestandteils der Metro AG für Cash & Carry-Märkte von einer erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke für die zu Klasse 35 registrierten "Großhandelsdienst-leistungen im Bereich ... Non Food Waren" sowie - im Wege der "Ausstrahlung" - für die in solchen Großhandelsmärkten üblicherweise angebotenen und vertriebenen Waren auszugehen (vgl. dazu BGH, GRUR 2009, 484 Nr. 76 - Metrobus; GRUR 2012, 635 Nr . 19 - METRO/ROLLER's Metro).

    Eine prägende Stellung des Bestandteils "Metro" innerhalb des angegriffenen Zeichens ergibt sich auch nicht daraus, dass die Widerspruchsmarke (bzw. ihre "Vorgängermarken") aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades des gleichnamigen Firmenbestandteils der Metro AG für Cash & Carry-Märkte eine erhöhte Kennzeichnungskraft für die zu Klasse 35 registrierten "Großhandels-dienstleistungen im Bereich ... Non Food Waren" und - im Wege der "Ausstrahlung" - für die in solchen Großhandelsmärkten üblicherweise angebotenen und vertriebenen Waren in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu BGH, GRUR 2012, 635 Nr . 14 - METRO/ROLLER's Metro).

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Zwar kommt eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung eines Zeichenbestandteils der jüngeren Marke auch dann in Betracht, wenn ein bekanntes Unternehmenskennzeichen in eine neue Marke integriert wird, wobei ausnahmsweise auch in einem jüngeren, aus einem Wort bestehenden Zeichen ein Wortbestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung behalten kann (BGH GRUR 2003, 880- City Plus; GRUR 2010, 729, 732 - KOHLERMIXI/MIXI; GRUR 2009, 484 - Nr. 80 - Metrobus; GRUR 2019, 1058 Nr. 42 - KNEIPP; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdn. 495).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit dem älteren Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Nr. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Nr. 18 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Nr. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit dem älteren Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Nr. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Nr. 18 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Nr. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit.

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Dieser Löschungsgrund ist zwar vorliegend grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BPatG 30 W (pat) 517/14 v. 06.02.2017 - Malteser Apotheke, veröffentlicht in juris zu Tz. 92).
  • BPatG, 24.12.2015 - 30 W (pat) 42/13

    Dorzo plus T STADA/Dorzo - Markenbeschwerdeverfahren - "Dorzo plus T STADA/Dorzo"

    Auszug aus BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19
    Beide Zeichenbestandteile treten daher im Gesamteindruck des Zeichens nicht nur gleichgewichtig nebeneinander, sondern sind auch in ihrem Sinngehalt aufeinander bezogen, wodurch es ausgeschlossen ist, dass einer dieser Bestandteile in einer eigenständig kennzeichnenden Weise hervortritt (vgl. dazu BPatG GRUR 2016, 503, 509 - Dorzo plus T STADA/Dorzo; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdnr. 499).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 12.06.2019 - C-705/17

    Hansson

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

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