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   BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10 (EP)   

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https://dejure.org/2012,15171
BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10 (EP) (https://dejure.org/2012,15171)
BPatG, Entscheidung vom 25.04.2012 - 5 Ni 28/10 (EP) (https://dejure.org/2012,15171)
BPatG, Entscheidung vom 25. April 2012 - 5 Ni 28/10 (EP) (https://dejure.org/2012,15171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 4 PatG, § 227 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur Anwendbarkeit von § 83 Abs. 4 PatG n. F. bei neuer Hilfsantragstellung des Patentinhabers - Fristversäumnis bei neuem Verteidigungsvorbringen - zur Frage der Erforderlichkeit einer Vertagung - zur ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur Anwendbarkeit von § 83 Abs. 4 PatG n. F. bei neuer Hilfsantragstellung des Patentinhabers - Fristversäumnis bei neuem Verteidigungsvorbringen - zur Frage der Erforderlichkeit einer Vertagung - zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur Anwendbarkeit von § 83 Abs. 4 PatG n. F. bei neuer Hilfsantragstellung des Patentinhabers - Fristversäumnis bei neuem Verteidigungsvorbringen - zur Frage der Erforderlichkeit einer Vertagung - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, die insbesondere vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Anwendung des § 173 VwGO entwickelt worden ist, sind eine Vertagung der mündlichen Verhandlung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO regelmäßig solche, die den Anspruch auf rechtliches Gehör einer oder mehrerer Parteien berühren und die auch gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 m. w. N., veröffentlicht unter dem Schlagwort "Vertagung" in GRUR 2004, 354, häufig auch zitiert unter "Crimpwerkzeug I").
  • BPatG, 28.02.2012 - 3 Ni 16/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10
    Ohne näher darauf einzugehen, ob bzw. in welchen Fällen § 283 ZPO im Patentnichtigkeitsverfahren überhaupt Anwendung finden kann (vgl. hierzu bejahend 3. Nichtigkeitssenat, Urteil vom 28. Februar 2012, Az: 3 Ni 16/10 (EP)), hätte ein Hinwirken des Senats auf eine entsprechende Antragsstellung der Klägerin aber kaum die Chance eröffnet, eine anschließende Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vermeiden zu können.
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10
    Hinsichtlich der auf die einander nebengeordneten Patentansprüche rückbezogenen Unteransprüche 3 und 5 bis 17 ist ein weitergehender erfinderischer Gehalt von der Beklagten weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 Rn. 42 - Schussfädentransport).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Eine Nichtanwendung bleibt in der Regel solchen Fällen vorbehalten, in denen über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestritten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit ein Anlass besteht, trotz Fristversäumung noch Vorbringen zu berücksichtigen, (hierzu BPatG Urt. v. 20.6.2012, 5 Ni 57/10 (EP); BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Die vorliegend gebotene Vertagung ist danach auch nicht in das Ermessen des Senats gestellt, sondern erfordert angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör eine zwingende Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Der verspätete Hilfsantrag 2 war deshalb zurückzuweisen (vgl. auch BPatG Urt. v. 28.2.2012, 3 Ni 16/10; Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012, 5 Ni 47/10 (EP).

  • BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11

    Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur

    Eine Nichtanwendung bleibt in der Regel solchen Fällen vorbehalten, in denen über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestritten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit ein Anlass besteht, trotz Fristversäumung noch Vorbringen zu berücksichtigen, (hierzu BPatG Urt. v. 20.6.2012, 5 Ni 57/10 (EP); BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Die vorliegend gebotene Vertagung ist danach auch nicht in das Ermessen des Senats gestellt, sondern erfordert angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör eine zwingende Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Der verspätete Hilfsantrag 2 war deshalb zurückzuweisen (vgl. auch BPatG Urt. v. 28.2.2012, 3 Ni 16/10; Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012, 5 Ni 47/10 (EP).

  • BPatG, 19.10.2023 - 7 Ni 15/21
    Nach der Gesetzesbegründung kommt eine Zurückweisung als verspätet jedoch auch und dann erst recht in Betracht, wenn erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung selbst ein neuer Gesichtspunkt eingeführt wird (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, BlPMZ 2009, 307, 315; BPatG, Urteil vom 25. April 2012 - 5 Ni 28/10 (EP), BPatGE 53, 40, 43 - Wiedergabeschutzverfahren; Urteil vom 21. März 2013 - 10 Ni 14/11 (EP)).
  • BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10

    Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10 (EP)).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 2012 (5 Ni 28/10 (EP) - BPatGE 53, 40) näher begründet hat, ist die "Kann"-Vorschrift des § 83 Abs. 4 PatG in normal gelagerten Fällen grundsätzlich anzuwenden, schon aus den Gründen der Prozessökonomie bei hoher Geschäftsbelastung und der Rechtssicherheit (a. a. O. S. 48).

  • BPatG, 18.12.2012 - 5 Ni 47/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kommunikationsstation und Verfahren zum

    Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10 (EP) "Wiedergabeschutzverfahren"; vgl. auch Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2012, Aktenzeichen 5 Ni 40/10).

    c) Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 2012 (5 Ni 28/10 (EP) - BPatGE 53, 40) näher begründet hat, ist die "Kann"-Vorschrift des § 83 Abs. 4 PatG in normal gelagerten Fällen grundsätzlich anzuwenden, schon aus den Gründen der Prozessökonomie bei hoher Geschäftsbelastung und der Rechtssicherheit (a. a. O. S. 48).

  • BPatG, 23.10.2013 - 5 Ni 57/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Tintenstrahldruckvorrichtung mit einem

    Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann auch kein Ermessensspielraum bei der Frage der Vertagung (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Az: 5 Ni 28/10 (EP) "Wiedergabeschutzverfahren"; vgl. auch Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2012, Az: 5 Ni 40/10 sowie 5 Ni 47/10 (EP)).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 2012 (5 Ni 28/10 (EP) - BPatGE 53, 40) näher begründet hat, ist die "Kann"-Vorschrift des § 83 Abs. 4 PatG in normal gelagerten Fällen grundsätzlich anzuwenden, schon aus den Gründen der Prozessökonomie bei hoher Geschäftsbelastung und der Rechtssicherheit (a. a. O. S. 48).

  • BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10

    Bearbeitungsmaschine - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine"

    Hierzu zählt nach richtigem Verständnis nicht nur die Verlegung des anberaumten Termins, sondern insbesondere auch die Vertagung des bereits begonnenen Termins (BPatG, Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10; vgl auch Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PatRModG, BT-Dr 16/11339, S. 33).
  • BPatG, 24.01.2019 - 2 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Datenchiffrierung in einem drahtlosen

    Unter Abwägung der für und gegen eine Präklusion sprechenden Gründe, insbesondere des Umstands, dass sich die Zurückweisung gegen die Schutzrechtsinhaberin richtet, entspricht diese Entscheidung der herrschenden Rechtsauffassung, wonach in normal gelagerten Fällen aus Gründen der Prozessökonomie und Rechtssicherheit eine Zurückweisung zu erfolgen hat (BPatG, Urteil vom 25. April 2012, 5 Ni 28/10 (EP), Wiedergabeschutzverfahren, juris, Rn. 134; Benkard/Hall/Nobbe , a. a. O., § 83 Rn. 22).
  • BPatG, 08.11.2012 - 4 Ni 43/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine" - zur Zurückweisung

    Hierzu zählt nach richtigem Verständnis nicht nur die Verlegung des anberaumten Termins, sondern insbesondere auch die Vertagung des bereits begonnenen Termins (BPatG, Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10; vgl auch Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PatRModG, BT- Dr 16/11339, S. 33).
  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Die Zulassung der Klageänderung hätte deshalb auf Antrag eine Vertagung sogar zwingend erforderlich gemacht (Zöller ZPO , 29. Aufl. § 227 Rdn 8a; BPatG Urt. v. 25.4. 2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012 - 5 Ni 47/10 (EP)), jedenfalls wäre sie wegen der erheblichen Gründe i.S.v. § 227 Abs. 1 ZPO geboten und damit nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 PatG erforderlich gewesen.
  • BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Irrtum bezüglich der im Hinweis nach § 83 Abs.

  • LG Düsseldorf, 27.10.2011 - 4a O 14/10

    Wiedergabeschutz

  • BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

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