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   BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17   

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https://dejure.org/2019,15180
BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2019,15180)
BPatG, Entscheidung vom 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2019,15180)
BPatG, Entscheidung vom 25. April 2019 - 17 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2019,15180)
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  • BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der

    Auszug aus BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6; III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14; XI ZB 14/17 - Rdnr. 9; VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).

    Die aufzuwendende Sorgfalt durch den Rechtsanwalt ist bei Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag wegen der damit verbundenen Gefahr erhöht (BGH III ZB 55/10 - Rdnr. 13, XI ZB 14/17 - Rdnr. 9).

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZB 14/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6; III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14; XI ZB 14/17 - Rdnr. 9; VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).

    Die aufzuwendende Sorgfalt durch den Rechtsanwalt ist bei Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag wegen der damit verbundenen Gefahr erhöht (BGH III ZB 55/10 - Rdnr. 13, XI ZB 14/17 - Rdnr. 9).

  • BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Korrektur von Fehlern

    Auszug aus BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Ein Anwalt darf zwar grundsätzlich geschulte und zuverlässige Mitarbeiter mit der Erledigung von Aufgaben betreuen und darf sich auch bei einer konkreten Einzelanweisung auf deren Erledigung verlassen (BGH V ZR 62/93 - Rdnr. 9), jedoch besteht eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn der Ablauf der Frist noch am selben Tag bevorsteht (BPatGE 28, 94; BGH XI ZB 10/94 - Rdnr. 8, 9).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZB 1/76

    Besondere Vorsichtsmaßnahmen - Bote - Beförderung eines fristwahrenden

    Auszug aus BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6; III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14; XI ZB 14/17 - Rdnr. 9; VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).
  • BGH, 13.11.1991 - IV ZB 11/91

    Berufungsbegründungspflicht - Rechtsanwaltspflicht - Fristversäumung -

    Auszug aus BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6; III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14; XI ZB 14/17 - Rdnr. 9; VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).
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