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   BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02   

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BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02 (https://dejure.org/2004,25827)
BPatG, Entscheidung vom 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02 (https://dejure.org/2004,25827)
BPatG, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 24 W (pat) 136/02 (https://dejure.org/2004,25827)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR Int. 2000, 899, 901 "Marca/Adidas"; BGH GRUR 2003, 332, 334 "Abschlußstück").

    Maßgeblich ist allein, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924 " Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw. Anbieter (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd") schließen lassen.

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 f "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd").

    Maßgeblich ist allein, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924 " Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw. Anbieter (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd") schließen lassen.

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Die Anwendung der "Prägetheorie" setzt das Vorliegen selbständiger Markenbestandteile voraus (BPatG GRUR 2002, 438, 440 "WISCHMAX/Max").
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Diese Art der Verwechslungsgefahr ist u.a. dann anzunehmen, wenn die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Marken erkennen, gleichwohl einen übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke werten, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion beimessen (vgl. etwa BGH GRUR 2000, 886, 887 "Bayer/BeiChem"; BGH GRUR 2002, 544, 547 "BANK 24").
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR Int. 2000, 899, 901 "Marca/Adidas"; BGH GRUR 2003, 332, 334 "Abschlußstück").
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Maßgeblich ist allein, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924 " Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw. Anbieter (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd") schließen lassen.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 f "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Diese Art der Verwechslungsgefahr ist u.a. dann anzunehmen, wenn die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Marken erkennen, gleichwohl einen übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke werten, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion beimessen (vgl. etwa BGH GRUR 2000, 886, 887 "Bayer/BeiChem"; BGH GRUR 2002, 544, 547 "BANK 24").
  • BPatG, 08.02.2001 - 33 W (pat) 167/00
    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der zusätzlichen Silbe "Sys" der angegriffenen Marke um die übliche und den angesprochenen Verkehrskreisen etwa aus der Verwendung als Endung von Systemdateien beim weit verbreiteten Betriebssystem "Windows" bekannte Abkürzung des Wortes "System", das lediglich darauf hinweist, daß die damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen Bestandteil eines Systems oder auf ein System bezogen sind und das darum ohne eigene Kennzeichnungskraft ist (vgl BPatG, PAVIS PROMA, 33 W (pat) 167/00 - SYSCARE; 24 W (pat) 28/94 - SYS LINE; Schulze, Computerkürzel, 1998; Gorny, Abkürzungen der Datenverarbeitung, 1991; Wennrich, Internationales Verzeichnis der Abkürzungen und Akronyme der Elektronik, Elektrotechnik, Computertechnik und Informationsverarbeitung, 1992; Informationstechnologie von A - Z, Abkürzungen, 2001; Informationstechnologie von A - Z aaO; Schulze aaO; Irlbeck/Langenau, Computer-Lexikon, 4. Aufl, 2002; Rosenbaum, Expert Praxislexikon EDV-Abkürzungen, 2000).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 25.05.2004 - 24 W (pat) 136/02
    Hieraus ergeben sich für die den Gegenstand der Beurteilung bildende Gesamtmarke (vgl. BGH GRUR 1995, 408 ff "PROTECH") verschiedene denkbare Deutungen (vgl. dazu PROMA PAVIS-CD-ROM 29 W (pat) 274/99 "ProCom").
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BPatG, 28.03.2001 - 29 W (pat) 274/99
  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01

    Bosch / HABM (Kit Pro)

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BPatG, 07.08.2018 - 28 W (pat) 505/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Quasarglas/Quasar" - zur Warenidentität und

    einer derartigen Verwechslungsgefahr begründen, zumal hierfür nicht jegliche, wie auch immer geartete gedankliche Assoziationen ausreichen (vgl. BGH GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatGE 44, 254, 258 ff. - WISCHMAX/Max; BPatG, Beschluss vom 25. Mai 2004, 24 W (pat) 136/02 - ProComSys/ProCom; BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2009, 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun).
  • BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 71/08
    Die Buchstabenfolge "Sys" wird auf dem hier betroffenen Warenund Dienstleistungsgebiet der elektronischen Datenverarbeitung als Abkürzung für "System" verwendet und ist den angesprochenen Verkehrskreisen auch in diesem Sinne bekannt (vgl. hierzu BPatG, Beschl. v. 5. Februar 2009, 30 W (pat) 176/06 -INFOSYS; Beschl. v. 25. Mai 2004, 24 W (pat) 136/02 "ProComSys/ProCom" sowie die weiteren im Beschluss der Markenstelle vom 8. Juni 2005 genannten Beschlüsse des Bundespatentgerichts).
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