Rechtsprechung
BPatG, 25.05.2011 - 28 W (pat) 135/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundespatentgericht
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§ 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 2 MarkenG, § 71 Abs 4 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Kostenauferlegung - Rücknahme der Beschwerde und Verzicht auf die streitbefangene Marke lösen keine Kostentragungspflicht aus - keine offensichtliche Schutzunfähigkeit - jeder Verfahrensbeteiligte trägt die ihm ...
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§ 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 2 MarkenG, § 71 Abs 4 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Kostenauferlegung - Rücknahme der Beschwerde und Verzicht auf die streitbefangene Marke lösen keine Kostentragungspflicht aus - keine offensichtliche Schutzunfähigkeit - jeder Verfahrensbeteiligte trägt die ihm ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Anwendung des Grundsatzes der Tragung der jeweils eigenen Verfahrenskosten gemäß § 71 Abs. 1 S. 2 MarkenG; Nachweis der Unvereinbarkeit des Betreibens eines Verfahrens mit der prozessualen Sorgfalt
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Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Kostenauferlegung - Rücknahme der Beschwerde und Verzicht auf die streitbefangene Marke lösen keine Kostentragungspflicht aus - keine offensichtliche Schutzunfähigkeit - jeder Verfahrensbeteiligte trägt die ihm ...
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Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Kostenauferlegung - Rücknahme der Beschwerde und Verzicht auf die streitbefangene Marke lösen keine Kostentragungspflicht aus - keine offensichtliche Schutzunfähigkeit - jeder Verfahrensbeteiligte trägt die ihm ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)