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   BPatG, 25.05.2016 - 19 W (pat) 8/16   

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https://dejure.org/2016,16888
BPatG, 25.05.2016 - 19 W (pat) 8/16 (https://dejure.org/2016,16888)
BPatG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 19 W (pat) 8/16 (https://dejure.org/2016,16888)
BPatG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 19 W (pat) 8/16 (https://dejure.org/2016,16888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Abs 1 PatG, § 130 Abs 5 PatG, § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 116 ZPO
    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für die Prüfungsantragsgebühr und alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren" - zur Berechnung der Verfahrenskosten - Zugrundelegung der Prüfungsantragsgebühr und der Jahresgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Patentanmeldung bei Bedürftigkeit

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für die Prüfungsantragsgebühr und alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren" - zur Berechnung der Verfahrenskosten - Zugrundelegung der Prüfungsantragsgebühr und der Jahresgebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für die Prüfungsantragsgebühr und alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren" - zur Berechnung der Verfahrenskosten - Zugrundelegung der Prüfungsantragsgebühr und der Jahresgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 13.01.2004 - 17 W (pat) 54/03
    Auszug aus BPatG, 25.05.2016 - 19 W (pat) 8/16
    Nachdem der Antragsteller mit Eingabe vom 11. November 2015 ausdrücklich auch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren beantragt hat (vgl. BPatG Beschluss vom 13. Januar 2004 - 17 W (pat) 54/03), ist vielmehr darüber hinaus die entsprechende Anzahl von in die Verfahrenskostenhilfe einzubeziehenden Jahresgebühren anzusetzen, bis der Betrag von vier Monatsraten überstiegen und infolge dessen die Beschränkung nach § 115 Abs. 4 ZPO ausgeschlossen ist.
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