Rechtsprechung
BPatG, 25.05.2016 - 19 W (pat) 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130 Abs 1 PatG, § 130 Abs 5 PatG, § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 116 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für die Prüfungsantragsgebühr und alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren" - zur Berechnung der Verfahrenskosten - Zugrundelegung der Prüfungsantragsgebühr und der Jahresgebühren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Patentanmeldung bei Bedürftigkeit
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für die Prüfungsantragsgebühr und alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren" - zur Berechnung der Verfahrenskosten - Zugrundelegung der Prüfungsantragsgebühr und der Jahresgebühren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für die Prüfungsantragsgebühr und alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren" - zur Berechnung der Verfahrenskosten - Zugrundelegung der Prüfungsantragsgebühr und der Jahresgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 13.01.2004 - 17 W (pat) 54/03
Auszug aus BPatG, 25.05.2016 - 19 W (pat) 8/16
Nachdem der Antragsteller mit Eingabe vom 11. November 2015 ausdrücklich auch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für alle Jahresgebühren im Prüfungsverfahren beantragt hat (vgl. BPatG Beschluss vom 13. Januar 2004 - 17 W (pat) 54/03), ist vielmehr darüber hinaus die entsprechende Anzahl von in die Verfahrenskostenhilfe einzubeziehenden Jahresgebühren anzusetzen, bis der Betrag von vier Monatsraten überstiegen und infolge dessen die Beschränkung nach § 115 Abs. 4 ZPO ausgeschlossen ist.