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   BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07   

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BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07 (https://dejure.org/2008,28803)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07 (https://dejure.org/2008,28803)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 28 W (pat) 200/07 (https://dejure.org/2008,28803)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Die einzelnen Beurteilungsfaktoren stehen dabei zueinander in einer Art von Wechselbeziehung, so dass beispielsweise ein geringerer Grad der Markenähnlichkeit durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2006, 859; Rdn. 16 - Malteserkreuz; sowie Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 9 Rdn. 29 m. w. N.).

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, wie die fraglichen Marken auf diesen Durchschnittsverbraucher wirken (BGH WRP 2006, 1227, 1230, Rdn. 17 f. - MALTESERKREUZ).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Bei der kollisionsrechtlichen Prüfung der Markenähnlichkeit gilt der in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, dass die Vergleichsmarken einander als Ganzes gegenüberzustellen sind (vgl. EuGH, MarkenR 2007, S. 315, Rdn. 41 - Limoncello; BGH GRUR 2006, 60, 62, Rdn. 17 - coccodrillo).

    Eine selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils "princess" der prioritätsjüngeren Marke könnte bei dieser Sach- und Rechtslage nach der Rechtsprechung des BGH nur dann angenommen werden, wenn dem Widerspruchszeichen eine gesteigerte Kennzeichnungskraft zuzubilligen wäre (vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514, Punkt III. 4 - MEY/Ella May; BGH GRUR 2006, 60, 61, Rdn. 14 - coccodrillo).

  • EuG, 12.12.2002 - T-110/01

    Vedial / OHMI - France Distribution (HUBERT)

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    So stehen die beiden Markenwörter "funky" und "princess" des angegriffenen Zeichens nicht beziehungslos nebeneinander, sondern sind - auch durch ihre grafische Gestaltung - ohne weiteres erkennbar inhaltlich aufeinander bezogen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 552, 556, Rdn. 57 - Saint-Hubert; bestätigt durch EuGH GRUR Int. 2005, 221 - Saint Hubert).

    Zwar schließt der EuGH eine solche Vorgehensweise ausdrücklich aus (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 552, 556, Rdn. 64 f. - Saint-Hubert) und wurde in dieser kollisionsrechtlichen Wertung auch vom EuGH bestätigt (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 221, 223, Rdn. 54 - Saint-Hubert).

  • EuGH, 12.10.2004 - C-106/03

    Vedial / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    So stehen die beiden Markenwörter "funky" und "princess" des angegriffenen Zeichens nicht beziehungslos nebeneinander, sondern sind - auch durch ihre grafische Gestaltung - ohne weiteres erkennbar inhaltlich aufeinander bezogen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 552, 556, Rdn. 57 - Saint-Hubert; bestätigt durch EuGH GRUR Int. 2005, 221 - Saint Hubert).

    Zwar schließt der EuGH eine solche Vorgehensweise ausdrücklich aus (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 552, 556, Rdn. 64 f. - Saint-Hubert) und wurde in dieser kollisionsrechtlichen Wertung auch vom EuGH bestätigt (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 221, 223, Rdn. 54 - Saint-Hubert).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Sie setzt voraus, dass die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Vergleichsmarken erkennen, auf Grund besonderer Umstände die jüngere Marke aber trotzdem dem Verantwortungsbereich der Widersprechenden zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Dies gilt auch für Fallgestaltungen, in denen sich eine prioritätsältere Wortmarke als Bestandteil einer jüngeren Marke wiederfindet, wie dies der EuGH in seiner Thomson-Life Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben hat (EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 30 - THOMSON LIFE).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Vielmehr hätte es substantiierter Angaben zu den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Kriterien bedurft, also zum konkreten Marktanteil der unter dem fraglichen Zeichen vertriebenen Produkte, zur Intensität, geografischen Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, zu den aufgewendeten Werbemitteln und der dadurch erreichten Bekanntheit bei den beteiligten Verkehrskreisen (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 808, Rdn. 60 - Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Vielmehr hätte es substantiierter Angaben zu den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Kriterien bedurft, also zum konkreten Marktanteil der unter dem fraglichen Zeichen vertriebenen Produkte, zur Intensität, geografischen Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, zu den aufgewendeten Werbemitteln und der dadurch erreichten Bekanntheit bei den beteiligten Verkehrskreisen (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 808, Rdn. 60 - Philips; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Eine selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils "princess" der prioritätsjüngeren Marke könnte bei dieser Sach- und Rechtslage nach der Rechtsprechung des BGH nur dann angenommen werden, wenn dem Widerspruchszeichen eine gesteigerte Kennzeichnungskraft zuzubilligen wäre (vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514, Punkt III. 4 - MEY/Ella May; BGH GRUR 2006, 60, 61, Rdn. 14 - coccodrillo).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

    Auszug aus BPatG, 25.06.2008 - 28 W (pat) 200/07
    Durch die Gefahr solcher Verwechslungen wird die maßgebliche Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt, die es dem Publikum ermöglicht, die Produkte oder Leistungen eines Unternehmens von denen anderer Wettbewerber zu unterscheiden (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 2003, 422, 425 Rdn. 44 - Arthur/Arthur et Felicie).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 18.04.2009 - 28 W (pat) 101/08
    Eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne ist dabei immer schon dann auszuschließen, wenn die vorhandenen Übereinstimmungen zwischen zwei Marken auf produktbeschreibenden und damit kennzeichnungsschwachen oder schutzunfähigen Bestandteilen beruhen (vgl. BPatG 28 W (pat) 200/07 - Funky Princess/Princess).
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