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   BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05   

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https://dejure.org/2007,34524
BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05 (https://dejure.org/2007,34524)
BPatG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05 (https://dejure.org/2007,34524)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 26 W (pat) 28/05 (https://dejure.org/2007,34524)
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  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Im Verfahren vor der Markenstelle sei außer Acht gelassen worden, dass sich derjenige nicht auf die Schutzunfähigkeit seines kollisionsbegründenden Markenbestandteils berufen könne, der eine Sachangabe oder geografische Angabe innerhalb einer Kombinationsmarke in einer Weise gebrauche, die auf seine Absicht zur markenmäßigen Monopolisierung schließen lasse; dies ergebe sich insbesondere aus der Entscheidung "Fläminger" des BGH (GRUR 1998, 930 ff.).

    Daran ändert auch die blickfangartige Herausstellung einer solchen Angabe nichts (vgl. BGH GRUR 1990, 681, 683 - Schwarzer Krauser; GRUR 1998, 930, 931 - Fläminger) sowie der Umstand, dass der überwiegende Teil der angesprochenen inländischen Verkehrskreise in den beiden kyrillischen Wortfolgen einen beschreibenden Sinngehalt nicht erkennen wird (vgl. BPatG BlPMZ 2005, 241 - Zeffir).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken, die - wie die Vergleichszeichen - aus mehreren getrennten Bestandteilen zusammengesetzt sind, ist von der registrierten Form als Ganzes auszugehen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).
  • BPatG, 24.10.2001 - 28 W (pat) 41/01
    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Übereinstimmungen in beschreibenden oder sonst kennzeichnungsschwachen Aussagen sind schon aus Rechtsgründen nicht geeignet, eine herkunftshinweisende Assoziation im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG hervorzurufen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 41/01 - Fixe Tasse/UNOX Heiße Tasse).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Daran ändert auch die blickfangartige Herausstellung einer solchen Angabe nichts (vgl. BGH GRUR 1990, 681, 683 - Schwarzer Krauser; GRUR 1998, 930, 931 - Fläminger) sowie der Umstand, dass der überwiegende Teil der angesprochenen inländischen Verkehrskreise in den beiden kyrillischen Wortfolgen einen beschreibenden Sinngehalt nicht erkennen wird (vgl. BPatG BlPMZ 2005, 241 - Zeffir).
  • BPatG, 06.08.2002 - 24 W (pat) 95/01
    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Auch in den Entscheidungen des Bundespatentgerichts 28 W (pat) 105/98 "DOHME HAVELLAND-CHAMPIGNON" und 24 W (pat) 95/01 "Palermo" sei eine Verwechslungsgefahr aufgrund einer geografischen Angabe bejaht worden.
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 26 W (pat) 28/05
    Da dem Markenrecht ein allgemeiner Elementenschutz fremd ist, ist es grundsätzlich unzulässig, aus den sich gegenüberstehenden Vergleichsmarken jeweils ein Element herauszugreifen und allein auf dieser Grundlage eine Verwechslungsgefahr feststellen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze; EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE).
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