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   BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12   

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https://dejure.org/2014,28562
BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12 (https://dejure.org/2014,28562)
BPatG, Entscheidung vom 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12 (https://dejure.org/2014,28562)
BPatG, Entscheidung vom 25. August 2014 - 35 W (pat) 418/12 (https://dejure.org/2014,28562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 EAPatV vom 01.11.2013, § 6 EAPatV vom 10.02.2010, § 20 Abs 2 DPMAV vom 01.04.2004, § 20 Abs 2 DPMAV vom 01.11.2013, § 2 EAPatV
    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Steckerstift" - elektronische Aktenführung - schriftliches Verfahren - zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Steckerstift" - elektronische Aktenführung - schriftliches Verfahren - zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Steckerstift" - elektronische Aktenführung - schriftliches Verfahren - zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Auch aus der Entscheidung des BGH, NJW 2013, 2034, wonach die im EGVP-Verfahren (EGVP = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungs-Postfach) eingesetzte sog. "qualifizierte Container-Signatur" den Anforderungen des § 130a ZPO genügt (so schon BFHE 215, 47, zu dem § 130a ZPO entsprechenden § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO a.F.), kann nicht geschlossen werden, dass eine solche Container-Signatur auch den Anforderungen des § 130b ZPO für die Unterzeichnung gerichtlicher elektronischer Dokumente oder denen des § 5 Abs. 2 EAPatV a.F. (sowie des geltenden § 5 Abs. 3 EAPatV) für die Unterzeichnung eines patentamtlichen Beschlusses gerecht würde.

    Die qualifizierte Container-Signatur ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht nur die jeweils übersandte Einzeldatei, sondern die gesamte elektronische Nachricht umfasst, mit der die Datei an das Gericht übermittelt wird (BGH NJW 2013, 2034 - Tz. 11).

    Wesentlicher Grund für die Anerkennung der Verwendung einer qualifizierten Container-Signatur im EGVP-Verfahren durch den BGH ist der verfassungsrechtliche Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), der es u.a. verbietet, an die Beachtung formeller Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Rechtsschutzbegehrens überspannte Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 2013, 2034 - Tz. 5 und 11).

    Insoweit stellt nach BGH die qualifizierte Container-Signatur hinreichend sicher, dass die Nachricht auf dem Weg vom Sender zum Empfänger nicht manipuliert worden ist, und dass sie Gewähr für die Urheberschaft und den Willen des Verfassers bietet, die übersandten Dokumente in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BGH NJW 2013, 2034 - Tz. 10).

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Denn insoweit handelt es sich um die Signierung einer Beschluss-Urschrift bzw. eines elektronischen Beschluss-Urdokuments, das nicht an die Beteiligten im Wege des EGVP-Verfahrens versandt wird, sondern das - wie eine Beschluss-Urschrift in Papierform in der Papierakte (vgl. BGHZ 186, 22; BPatGE 32, 36) - in der elektronischen Akte verbleibt (vgl. Beschluss des Bundespatentgerichts vom 19.02.2014, Az.: 19 W (pat) 16/12, a.a.O., insb.
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 413/12

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Fahrradgetriebenabe" - elektronische

    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 413/12.
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 22/06

    Zulässigkeit einer Klage bei Verwendung eines "monetär" beschränkten

    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Auch aus der Entscheidung des BGH, NJW 2013, 2034, wonach die im EGVP-Verfahren (EGVP = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungs-Postfach) eingesetzte sog. "qualifizierte Container-Signatur" den Anforderungen des § 130a ZPO genügt (so schon BFHE 215, 47, zu dem § 130a ZPO entsprechenden § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO a.F.), kann nicht geschlossen werden, dass eine solche Container-Signatur auch den Anforderungen des § 130b ZPO für die Unterzeichnung gerichtlicher elektronischer Dokumente oder denen des § 5 Abs. 2 EAPatV a.F. (sowie des geltenden § 5 Abs. 3 EAPatV) für die Unterzeichnung eines patentamtlichen Beschlusses gerecht würde.
  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Grundsätzlich ist eine Ausfertigung eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift der Entscheidung nach außen zu vertreten (vgl. BGH VersR 1994, 1495 f. m.w.N.).
  • BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 14/13
    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Der Hinweis der Präsidentin auf die Entscheidungen des Juristischen Beschwerdesenats des Bundespatentgerichts vom 10.09.2013, Az.: 10 W (pat) 13/13, und vom 29.08.2013, Az.: 10 W (pat) 14/13, führt in diesem Zusammenhang nicht weiter, weil diese Verfahren jeweils nur einen Verfahrensbeteiligten hatten, also nicht kontradiktorisch waren.
  • BPatG, 10.09.2013 - 10 W (pat) 13/13
    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Der Hinweis der Präsidentin auf die Entscheidungen des Juristischen Beschwerdesenats des Bundespatentgerichts vom 10.09.2013, Az.: 10 W (pat) 13/13, und vom 29.08.2013, Az.: 10 W (pat) 14/13, führt in diesem Zusammenhang nicht weiter, weil diese Verfahren jeweils nur einen Verfahrensbeteiligten hatten, also nicht kontradiktorisch waren.
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 41/03

    Kostenfestsetzung: Aufhebung eines unwirksamen nur mit Handzeichen

    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Denn damit wäre gegenüber der Antragstellerin der Anschein einer wirksamen Sachentscheidung erweckt worden, der zu einer formellen Beschwer für die Antragstellerin führen würde und durch ausdrückliche Aufhebung beseitigt werden müsste (vgl. den Beiladungsbeschluss in dieser Sache vom 17. April 2013 unter B. 2.3 unter Verweis auf OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1507 ff.).
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 408/12
    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 413/12.
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 404/12
    Auszug aus BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 418/12
    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 413/12.
  • BPatG, 14.06.2016 - 35 W (pat) 416/13

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen zu der Frage, ob die Beschlüsse der Gebrauchsmusterabteilung I des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. März 2013 und vom 22. Juli 2013 in Ansehung der Beschlüsse des Bundespatentgerichts vom 25. August 2014 mit den Aktenzeichen 35 W (pat) 413/12, 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 418/12 gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 2 PatG i. V. m. § 18 Abs. 2 Satz 1 GebrMG aufzuheben und an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen sind.

    In der Anfangszeit sah dieses System für die Niederlegung abschließender Entscheidungen in den Akten sowie für die Zustellung dieser Entscheidungen bei den Verfahrensbeteiligten technische Abläufe vor, deren verfahrensrechtliche Beurteilung für das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 25. August 2014 mit dem Aktenzeichen 35 W (pat) 413/12 (im Folgenden: Senatsbeschluss vom 25.08.2014) sowie der parallelen Beschlüsse vom selben Tage mit den Aktenzeichen 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 418/12 war (die vier Beschlüsse sind einsehbar in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Bundespatentgerichts auf www.bundespatentgericht.de).

    Insoweit sei die Verfahrenslage dieselbe, wie sie dem Senat bei den parallelen Beschlussfassungen vom 25. August 2014 in Sachen 35 W (pat) 413/12, 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 418/12 zur Beurteilung vorgelegen hätte.

  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 413/12

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Gekühlte Backwaren" - elektronische

    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 418/12.
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 404/12

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Temperaturabhängiger Schalter" -

    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 408/12, 35 W (pat) 413/12 und 35 W (pat) 418/12.
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 408/12
    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 413/12 und 35 W (pat) 418/12.
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