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   BPatG, 25.09.2012 - 3 Ni 17/11 (EP)   

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BPatG, 25.09.2012 - 3 Ni 17/11 (EP) (https://dejure.org/2012,36667)
BPatG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 3 Ni 17/11 (EP) (https://dejure.org/2012,36667)
BPatG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 3 Ni 17/11 (EP) (https://dejure.org/2012,36667)
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  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 3 Ni 17/11
    Die Begriffsbestimmung im Streitpatent ist maßgeblich, denn in Patentschriften stellen die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon dar (vgl BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 3 Ni 17/11
    Das Merkmal (M2), wonach das künstliche, glasartige Fasermaterial in einem Luftstrom gelegt worden ist, ist als Verfahrensmerkmal zur Kennzeichnung eines Erzeugnisses geeignet, sofern sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus hergestellten Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (vgl BGH GRUR 2001, 1129 - zipfelfreies Stahlband).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 3 Ni 17/11
    Eine Betrachtungsweise der, dass nämlich der Fachmann von D5 ausgeht und in Zusammenschau mit D2 die Aufgabe löst, kann bereits deshalb nicht durchgreifen, da der Fachmann zur Lösung der Aufgabe sich zunächst mit dem Nächstliegenden befasst, nämlich einem Wärmeisoliermaterial auf Basis luftgelegter glasartiger Fasermaterialien und nicht einem in einem Nassformverfahren hergestellten Wärmeisoliermaterial auf der Basis von Kohlenstofffasern bzw refraktären Fasern für Hochtemperaturanwendungen (vgl BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung).
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