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   BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17   

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https://dejure.org/2018,33423
BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17 (https://dejure.org/2018,33423)
BPatG, Entscheidung vom 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17 (https://dejure.org/2018,33423)
BPatG, Entscheidung vom 25. September 2018 - 27 W (pat) 552/17 (https://dejure.org/2018,33423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzo/HERNO (Unionsbildmarke)" - zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben - Aussetzung des Verfahrens - Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 31.05.2011 - 25 W (pat) 31/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" - Beschwerde gegen die Aussetzung des

    Auszug aus BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG oder gem. § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. die Entscheidung BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA, in der die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss sowohl unmittelbar gem. § 66 Abs. 1 S. 1 MarkenG als auch gem. § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO bejaht wurde; s. auch Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 43 Rn. 116).

    Insoweit bedarf es nicht der Entscheidung, ob die zweiwöchige Notfrist gem. §§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. §§ 569 Abs. 1 S. 1, 252 ZPO zur Anwendung kommt, oder ob die für die Beschwerdeeinlegung in Markensachen grundsätzlich maßgebliche Monatsfrist gem. § 66 Abs. 2 MarkenG gilt (so BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA: Anwendung von § 66 Abs. 2 MarkenG in Bezug auf eine Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss).

    Die verfahrensfehlerhafte Versagung rechtlichen Gehörs führt somit per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung (vgl. auch BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA).

  • OLG München, 24.04.1995 - 7 W 1103/95

    Beschwerde bei Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes - Haftung für Altschulden

    Auszug aus BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17
    Auch die Weigerung, einem Verfahren Fortgang zu geben, muss im Wege der Beschwerde angreifbar sein (vgl. Stackmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 252 Rn. 13, 14; OLG München, NJW-RR 1996, 228).
  • BPatG, 12.12.2018 - 26 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HERZO" - Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17
    Gegen den in dem Löschungsverfahren ergangenen Beschluss des DPMA vom 27. August 2015 ist die Beschwerde beim Bundespatentgericht anhängig (Az. 26 W (pat) 33/16).
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