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BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (stRsp; vgl EuGH GRUR 1998, 922 Rn 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).Solche Umstände sind dann anzunehmen, wenn der Verkehr der Fehlvorstellung unterliegt, der Hersteller der Ware trete als Produzent, Verleiher oder Vorführer von Filmen auf (BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II).
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den einzelnen Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (stRsp; vgl BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).Dies setzt voraus, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck des Zeichens nicht mitbestimmen (stRsp; vgl BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling).
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (…vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den einzelnen Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (stRsp; vgl BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder). - BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (stRsp; vgl EuGH GRUR 1998, 922 Rn 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion). - EuGH, 28.04.2004 - C-3/03
Matratzen Concord / HABM
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01
"GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und …
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (stRsp; vgl EuGH GRUR 1998, 922 Rn 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (stRsp; vgl EuGH GRUR 1998, 922 Rn 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion). - BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud), die bei derartig kombinierten Marken in der Regel den Wortbestandteil für die einfachste Möglichkeit der Benennung der Marke hält, kommt deshalb nicht in Betracht. - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 25.10.2005 - 29 W (pat) 175/04
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (…vgl EuGH GRUR Int 2004, 843 Rn 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).