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   BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17 (EP)   

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BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17 (EP) (https://dejure.org/2018,38849)
BPatG, Entscheidung vom 25.10.2018 - 7 Ni 12/17 (EP) (https://dejure.org/2018,38849)
BPatG, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 7 Ni 12/17 (EP) (https://dejure.org/2018,38849)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17
    Diese Abweichungen vom allgemeinen Sprachgebrauch des Begriffs "eben" (vgl. Wikipedia zum Stichwort "eben" im engeren Sinne: "waagerecht ohne größeren Erhebungen oder Senkungen...") ergeben sich wie dargelegt aus der Streitpatentschrift, wobei diese gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Auszug aus BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17
    Maßgeblich ist, ob die merkmalsgemäße Ausgestaltung nach der Gesamtoffenbarung aus fachmännischer Sicht als mögliche Ausführungsform der zum Patent angemeldeten Erfindung erscheint (vgl. BGH GRUR 2010, 599 - Formteil).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17
    Diese Auslegung ergibt sich nicht nur zwingend aus dem Wortlaut des erteilten Anspruchs und dem üblichen Verständnis von "vorzugsweise", sondern sie entspricht auch dem Grundsatz, wonach im Zweifel ein Verständnis der Beschreibung und des Anspruchs geboten ist, das beide Teile der Patentschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Patent zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (vgl. BGH GRUR 2015, 875 [16] - Rotorelemente).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17
    Die Änderung der in der erteilten Fassung des Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmalsangabe "ebene Platte, vorzugsweise eine flache Stahlplatte" in die Angabe "ebene, flache Stahlplatte" ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil sie zu einer bislang noch nicht vorhandenen Unklarheit führen würde (vgl. BGH GRUR 2016, 361 - Fugenband).
  • BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20

    Scheibenbremse II - Mittelbare Patentverletzung: Voraussetzung einer die

    Die Patentansprüche 1, 12 und 16, auf die die Klage gestützt ist, haben durch ein in der Berufungsinstanz bestätigtes Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 7 Ni 12/17 (EP), juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18, GRUR 2021, 701 - Scheibenbremse I) folgende Fassung erhalten:.
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 13/19

    Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Anlage K 11) hat das Bundespatentgericht (7 Ni 12/17) den deutschen Teil des Klagepatents, den die Klägerin in einer Kombination der Patentansprüche 1, 12 und 16 geltend macht - entsprechend einer von der Klägerin allein noch verteidigten Anspruchsfassung - wie folgt aufrechterhalten (Anm.: die Teilvernichtung ist durch Durchstreich kenntlich gemacht):.
  • LG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4c O 98/17

    Scheibenbremse 1

    Auf die zum Bundespatentgericht erhobene Nichtigkeitsklage (Az. 7 Ni 12/17) wurde das Klagepatent mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Anlage K 11) entsprechend dem Hautpantrag der Klägerin eingeschränkt aufrechterhalten.
  • BPatG, 04.07.2022 - 4 Ni 23/21
    Der geltende Patentanspruch 1 (in der Fassung des Urteils des BGH vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18 = GRUR 2021, 701; Vorinstanz: BPatG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 7 Ni 12/17 (EP)) lautet in der Verfahrenssprache Deutsch mit einer hinzugefügten Gliederung (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung durch Streichungen hervorgehoben):.
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