Rechtsprechung
BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS PLUS" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung einer Markenanmeldung mit der Bezeichnung "Primus Plus"wegen fehlender Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS PLUS" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Entsprechend habe das Bundespatentgericht in einer Kollisionsentscheidung (27 W (pat) 75/08) dem Begriff allenfalls ein Minimum an Kennzeichnungskraft zugebilligt.Die zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 75/08 steht damit nicht in Widerspruch, zumal sie sich auf andere Warengebiete und damit abweichende Verkehrskreise bezieht.
- EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - EuGH, 20.10.2011 - C-344/10
Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat).
- BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11
Starsat
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11
Kaleido
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13
Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2014, 569 ff. - HOT m. w. N.). - BPatG, 06.05.2014 - 25 W (pat) 107/12
Markenbeschwerdeverfahren - "TapePlus" - keine Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 543/13
Wie die Markenstelle zutreffend festgestellt hat, wird der Begriff in Wortkombinationen von der Allgemeinheit der Verbraucher als werbender Hinweis auf zusätzliche Vorteile des Produktes verstanden (BPatG Beschluss vom 12.05.2014, Az. 25 W (pat) 107/12 - TapePlus m. w. N.).
- BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 506/18
Markenbeschwerdeverfahren - "PLUSCARD" - teilweise Rücknahme der "Anmeldung bzw. …
28 W (pat) 543/13 - PRIMUS PLUS; 29 W (pat) 510/13 - Schweizer Kreuz; 30 W (pat) 510/12 - Angio-Plus-Therapie; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 25 W (pat) 522/14 - maxSparplus; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus). - BPatG, 17.03.2020 - 28 W (pat) 529/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Rg+" - keine Unterscheidungskraft
Dieser Begriff wird in Wortkombinationen von der Allgemeinheit der Verbraucher als werbender Hinweis auf zusätzliche Vorteile des Produktes verstanden (vgl. z. B. BPatG 25 W (pat) 107/12 - TapePlus sowie BPatG 28 W (pat) 543/13 - PRIMUS PLUS).