Rechtsprechung
BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS greenline" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Unterscheidungskraft bei Benutzung des Wortzeichens "PRIMUS greenline" für Waren der Klasse 6, 19, 43
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "PRIMUS greenline" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Entsprechend habe das Bundespatentgericht in einer Kollisionsentscheidung (27 W (pat) 75/08) dem Begriff allenfalls ein Minimum an Kennzeichnungskraft zugebilligt.Die zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts 27 W (pat) 75/08 steht damit nicht in Widerspruch, zumal sie sich auf andere Warengebiete und damit abweichende Verkehrskreise bezieht.
- EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Der weitere Wortbestandteil "line" steht für "Kollektion, Produkt- oder Ausstattungslinie" (BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; BPatG Beschluss vom 31.03.2011, Az. 28 W (pat) 589/10 - greenLINE; Beschluss vom 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 515/10 - nanoLine).
- BPatG, 31.03.2011 - 28 W (pat) 589/10
Markenbeschwerdeverfahren - "greenLINE" - keine Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Der weitere Wortbestandteil "line" steht für "Kollektion, Produkt- oder Ausstattungslinie" (BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; BPatG Beschluss vom 31.03.2011, Az. 28 W (pat) 589/10 - greenLINE; Beschluss vom 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 515/10 - nanoLine). - EuGH, 20.10.2011 - C-344/10
Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BPatG, 17.11.2011 - 30 W (pat) 515/10
Markenbeschwerdeverfahren - "nanoLine" - keine Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Der weitere Wortbestandteil "line" steht für "Kollektion, Produkt- oder Ausstattungslinie" (BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; BPatG Beschluss vom 31.03.2011, Az. 28 W (pat) 589/10 - greenLINE; Beschluss vom 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 515/10 - nanoLine). - BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11
Starsat
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 12/12
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Primero" - Unterscheidungskraft - kein …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Dies bestätige auch die Entscheidung 25 W (pat) 12/12 - PRIMERO. - BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11
Kaleido
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608, 611, Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat). - BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13
Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …
Auszug aus BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 545/13
Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2014, 569 ff. - HOT m. w. N.). - BPatG, 23.04.2014 - 28 W (pat) 533/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Green Now" - keine Unterscheidungskraft