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   BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05   

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BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05 (https://dejure.org/2010,168)
BPatG, Entscheidung vom 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05 (https://dejure.org/2010,168)
BPatG, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 24 W (pat) 142/05 (https://dejure.org/2010,168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 37 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zur kritischen Überprüfung geben - kein Auseinandersetzen im einzelnen erforderlich - Äußerung zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit nicht erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "VOLKSFLAT"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zur kritischen Überprüfung geben - kein Auseinandersetzen im einzelnen erforderlich - Äußerung zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit nicht erforderlich

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zur kritischen Überprüfung geben - kein Auseinandersetzen im einzelnen erforderlich - Äußerung zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit nicht erforderlich

  • kanzlei.biz

    "VOLKSFLAT"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    Volksflat

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Volksflat" als Marke für Mobilfunkgeräte nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine ausreichende Unterscheidungskraft der Marke "Volksflat" für Mobilfunk-Bereich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zur kritischen Überprüfung geben - kein Auseinandersetzen im einzelnen erforderlich - Äußerung zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit nicht erforderlich

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 425
 
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Wird zitiert von ... (258)Neu Zitiert selbst (33)

  • BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05

    Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Die beiden Wortbestandteile sind jedoch - anders als in den zitierten Fällen - so geläufig, dass die - grammatikalisch korrekte - Wortkombination "VOLKSFLAT" bestenfalls als Werbeschlagwort, nicht aber als individueller betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 39] - BIOMILD; im gleichen Sinne BPatG, Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05 [= GRUR 2008, 171 - nur Leitsatz], Umdr.

    bb) Hiervon abweichend hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts in zwei Vorlagebeschlüssen vom 19. Dezember 2007 (BPatG GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II; GRUR 2008, 171 - VolksHandy) die Auffassung vertreten, dass eine ungleiche Eintragungspraxis gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit im Wettbewerb verstoße.

    Diese Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof hat der 29. Senat ausdrücklich als erforderlich erachtet, weil er sich an der von ihm beabsichtigten Berücksichtigung von Vorentscheidungen des Amts durch eine - von ihm im Einzelnen dargestellte - entgegenstehende ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehindert gesehen hat (a. a. O., S. 168 f. [unter C. 2. und D. 5.] - Schwabenpost II; Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05, Umdr.

    Da der 29. Senat die in den Ausgangsverfahren zu beurteilenden Marken in Übereinstimmung mit dem Amt für schutzunfähig gehalten hatte (s. dazu unten dd)), musste es daher zumindest überraschen, dass die die Anmeldungen zurückweisenden Beschlüsse des Amtes aufgehoben worden sind (GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy).

    Fehle es daran, so liege ein die Aufhebung und Zurückverweisung rechtfertigender wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor (a. a. O., S. 684 f. - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy; im gleichen Sinne z. B. BPatG (29. Senat) GRUR 2009, 1173 - Freizeit-Rätsel-Woche; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 102/07 - VolksWurst; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 80/06 - VolksFörderung; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 119/06 - VolksKredit; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 79/06 - VolksCamcorder; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 91/07 - VolksDSL; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 78/06 - VolksVermögen; Beschl. v. 27. Mai 2009, 29 W (pat) 15/07 - Lust auf Genuss; Beschl. v. 10. Juni 2009, 29 W (pat) 83/05 - ASTRO WOCHE; Beschl. v. 10. Juni 2009, 29 W (pat) 73/08 - SUPERgirl).

    (1) Der 29. Senat hat in seinen beiden Vorlageschlüssen ausgeführt, dass er die zur Beurteilung stehenden Marken ebenso wie die Markenstelle für nicht schutzfähig hält (vgl. GRUR 2008, 164, 168 f. [unter C.4.] - Schwabenpost II; Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05, Umdr.

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    cc) Der Auffassung des 29. Senats kann nicht beigetreten werden, da sie in dem angeführten Beschluss des Europäischen Gerichtshofes keine Grundlage findet (in der Sache ebenso BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. - Burg Lissingen; BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt [zur Veröffentlichung vorgesehen]; BPatG (26. Senat), Beschl. v. 22. April 2009, 26 W (pat) 87/08 - Ecoboards).

    Die betreffenden Voreintragungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens (zutr. BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1180 - Burg Lissingen).

    Vor dem Hintergrund, dass ähnliche Voreintragungen "keinen Einfluss" auf die Eintragungsentscheidung haben (EuGH GRUR 2009, 667, 668 [Nr. 14] - Bild.T-Online.de u. ZVS), dass identische Voreintragungen berücksichtigt werden "können", jedoch wegen des Einzelfallcharakters "nicht maßgebend" sein können (a. a. O. Nr. 15), und dass alles dies auch in der Konstellation der Ausgangsverfahren zu gelten hat (a. a. O. Nr. 16), kann sich das Gebot, identische oder ähnliche Voreintragungen zu berücksichtigen und besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, sinnvollerweise nur auf die aktuell zu treffende Zurückweisungsentscheidung selbst beziehen (ähnlich BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. [Ziff. 4.b] - Burg Lissingen).

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    cc) Der Auffassung des 29. Senats kann nicht beigetreten werden, da sie in dem angeführten Beschluss des Europäischen Gerichtshofes keine Grundlage findet (in der Sache ebenso BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. - Burg Lissingen; BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt [zur Veröffentlichung vorgesehen]; BPatG (26. Senat), Beschl. v. 22. April 2009, 26 W (pat) 87/08 - Ecoboards).

    Die Inhaber der betreffenden Marken sind in aller Regel nicht an dem aktuell zu entscheidenden Verfahren beteiligt; diese brauchen es somit auch nicht hinzunehmen, dass ihre Marken ohne jede Möglichkeit der Einflussnahme einer erneuten Prüfung unterzogen und gegebenenfalls für schutzunfähig befunden werden (s. hierzu auch BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08, Umdr.

    Auch lässt sich außer in den Fällen, in denen eine zurückweisende Entscheidung später aufgehoben worden ist, nicht konkret nachvollziehen, warum eine Marke für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zur Eintragung gelangt ist (auch dazu zutr. BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08, Umdr.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Nr. 18] - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2008, 710 [Nr. 12] - VISAGE; GRUR 2009, 411 [Nr. 8] - STREETBALL; GRUR 2009, 778, 779 [Nr. 11] - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 [Nr. 9] - DeutschlandCard).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu der betreffenden Ware oder Dienstleistung hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 411 [Nr. 9] - STREETBALL).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 [Nr. 10] - DeutschlandCard).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229, 230 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Nr. 18] - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2008, 710 [Nr. 12] - VISAGE; GRUR 2009, 411 [Nr. 8] - STREETBALL; GRUR 2009, 778, 779 [Nr. 11] - Willkommen im Leben; GRUR 2009, 952 [Nr. 9] - DeutschlandCard).

    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2009, 952, 953 [Nr. 10] - DeutschlandCard).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 [Nr. 10] - DeutschlandCard).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Durch Beschluss vom 12. Februar 2009 hat der Europäische Gerichtshof (GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online.de u. ZVS) auf die Vorlage geantwortet, dass der Gerichtshof bereits entschieden habe, dass die zuständige Behörde eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung allein auf der Grundlage der Gemeinschaftsregelung und nicht anhand ihrer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen habe (a. a. O., S. 668 [Nr. 13]).

    Vor dem Hintergrund, dass ähnliche Voreintragungen "keinen Einfluss" auf die Eintragungsentscheidung haben (EuGH GRUR 2009, 667, 668 [Nr. 14] - Bild.T-Online.de u. ZVS), dass identische Voreintragungen berücksichtigt werden "können", jedoch wegen des Einzelfallcharakters "nicht maßgebend" sein können (a. a. O. Nr. 15), und dass alles dies auch in der Konstellation der Ausgangsverfahren zu gelten hat (a. a. O. Nr. 16), kann sich das Gebot, identische oder ähnliche Voreintragungen zu berücksichtigen und besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, sinnvollerweise nur auf die aktuell zu treffende Zurückweisungsentscheidung selbst beziehen (ähnlich BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. [Ziff. 4.b] - Burg Lissingen).

  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    bb) Hiervon abweichend hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts in zwei Vorlagebeschlüssen vom 19. Dezember 2007 (BPatG GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II; GRUR 2008, 171 - VolksHandy) die Auffassung vertreten, dass eine ungleiche Eintragungspraxis gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit im Wettbewerb verstoße.

    (1) Der 29. Senat hat in seinen beiden Vorlageschlüssen ausgeführt, dass er die zur Beurteilung stehenden Marken ebenso wie die Markenstelle für nicht schutzfähig hält (vgl. GRUR 2008, 164, 168 f. [unter C.4.] - Schwabenpost II; Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05, Umdr.

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Da der 29. Senat die in den Ausgangsverfahren zu beurteilenden Marken in Übereinstimmung mit dem Amt für schutzunfähig gehalten hatte (s. dazu unten dd)), musste es daher zumindest überraschen, dass die die Anmeldungen zurückweisenden Beschlüsse des Amtes aufgehoben worden sind (GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy).

    (2) Die Erwartungen an die Bereitschaft der Anmelder, ihrer vom 29. Senat hervorgehobenen Mitwirkungspflicht (vgl. GRUR 2009, 683, 685 - SCHWABENPOST) nachzukommen, sollten nicht überspannt werden.

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Ein solcher enger beschreibender Bezug kann sich insbesondere daraus ergeben, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen in engem sachlichen Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen stehen, für die die zur Beurteilung stehende Bezeichnung einen unmittelbar beschreibenden Sinngehalt aufweist (BGH GRUR 2009, 949, 951 [Nr. 20] - My World).

    Die "Publikationen und Druckereierzeugnisse, einschließlich Bücher, Broschüren und Magazine über Computer, Computernetze, Computerdatenbanken, Computerdienste und Internet-Dienstleistungen" können über die näheren Modalitäten der "Volksflat" informieren, so dass die angemeldete Marke auch insoweit einen (inhalts-)beschreibenden Sinngehalt aufweist (vgl. hierzu zuletzt BGH GRUR 2009, 949, 950 [Nr. 17] - My World m. w. N.).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
    Es ist anerkannt, dass die ungewöhnliche Verbindung zweier beschreibender Wörter individualisierend wirken und so zu einem schutzfähigen Zeichen führen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 40] - BIOMILD; BPatG GRUR 1997, 639, 640 - FERROBRAUSE; BPatG, Beschl. v. 27. September 2006, 32 W (pat) 50/05 - linguadict; Senatsbeschlüsse v. 7. April 2009, 24 W (pat) 124/06 - derma fit - und v. 17. November 2009, 24 W (pat) 95/07 - HELIOCARE).

    Die beiden Wortbestandteile sind jedoch - anders als in den zitierten Fällen - so geläufig, dass die - grammatikalisch korrekte - Wortkombination "VOLKSFLAT" bestenfalls als Werbeschlagwort, nicht aber als individueller betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 39] - BIOMILD; im gleichen Sinne BPatG, Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05 [= GRUR 2008, 171 - nur Leitsatz], Umdr.

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BPatG, 27.09.2006 - 32 W (pat) 50/05
  • BPatG, 10.06.2009 - 29 W (pat) 3/06

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREIZEIT Rätsel Woche (Wort-Bild-Marke)" - kein

  • BPatG, 10.06.2009 - 29 W (pat) 83/05
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BPatG, 27.05.2009 - 29 W (pat) 15/07
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 102/07
  • BPatG, 17.11.2009 - 24 W (pat) 95/07
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07

    Volks-DSL - Anforderungen an die Prüfungspflicht des DPMA bei der

  • BPatG, 07.04.2009 - 24 W (pat) 124/06
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • BPatG, 10.06.2009 - 29 W (pat) 73/08

    Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 79/06
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 119/06
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 78/06
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 80/06
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 12.12.1996 - 25 W (pat) 224/94
  • BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 59/14

    Traubenzuckertäfelchen - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09

    Neuschwanstein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
  • BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 60/14

    Traubenzuckertäfelchen - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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