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   BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10   

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https://dejure.org/2011,22183
BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10 (https://dejure.org/2011,22183)
BPatG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10 (https://dejure.org/2011,22183)
BPatG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 26 W (pat) 508/10 (https://dejure.org/2011,22183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "i.store (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.store (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.store (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.store (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.store (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    Zwar ist die Rechtsprechung seit der Entscheidung BGH GRUR 1991, 136 - NEW MAN eher als früher geneigt, einen schutzfähigen und damit unterscheidungskräftigen Gesamteindruck zu bejahen.
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    "I.store" stellt damit einen Ausdruck dar, der vom Verkehr - auch wegen der Verwendung entsprechend zusammengesetzter Begriffe in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. hierzu BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION").
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    Darüber hinausgehende charakteristische Merkmale, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude) weist das angemeldete Zeichen nicht auf.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    "I.store" stellt damit einen Ausdruck dar, der vom Verkehr - auch wegen der Verwendung entsprechend zusammengesetzter Begriffe in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. hierzu BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    "I.store" stellt damit einen Ausdruck dar, der vom Verkehr - auch wegen der Verwendung entsprechend zusammengesetzter Begriffe in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. hierzu BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION").
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    Bei einem Dienstleistungsverzeichnis, welches wie hier durch die Verwendung von Oberbegriffen jeweils eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeldienstleistungen umfasst, ist die Eintragung eines Zeichens bereits dann für einen beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den jeweiligen Oberbegriff fallende Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl. BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    Darüber hinausgehende charakteristische Merkmale, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude) weist das angemeldete Zeichen nicht auf.
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    Darüber hinausgehende charakteristische Merkmale, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude) weist das angemeldete Zeichen nicht auf.
  • BPatG, 25.09.2003 - 25 W (pat) 249/02
    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    Die vorangestellte Vorsilbe "i" kann u. a. als Abkürzung für die Begriffe "Internet" oder "Information" dienen (vgl. HABM PAVIS PROMA R0682/02-2, 18.07.2004 - I-CARD; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 249/02, 25.09.2003 - i-finance.de; HABM PAVIS PROMA R0660/07-1, 14.02.2008 - i-player, HABM PAVIS PROMA R 01494/06-1 - iDesigner, HABM PAVIS PROMA R 0758/02-2 - ITUNES, HABM PAVIS PROMA R 0149/05-2 - IPHONE) und bezeichnet im Zusammenhang mit dem zweiten, im Deutschen inzwischen allgemein verständlichen Wortbestandteil "store" (englisch u. a. für Vorrat, Speicher, speichern, Warenlager, Warenhaus, Magazin, http://dict.leo.org) und den angemeldeten Logistikdienstleistungen der Leitklasse 39 objektiv einen Internetversandhandel für Nahrungs-, Genuss-, Arzneimittel und Kunststoffe.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 26.01.2011 - 26 W (pat) 508/10
    "I.store" stellt damit einen Ausdruck dar, der vom Verkehr - auch wegen der Verwendung entsprechend zusammengesetzter Begriffe in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. hierzu BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BPatG, 16.03.2017 - 30 W (pat) 67/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC STORE professional (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Die Wortkombination " MUSIC STORE ", eine Verbindung mit dem zweiten, im Deutschen inzwischen allgemein verständlichen Wortbestandteil " STORE " (englisch u. a. für "Vorrat, Speicher, speichern, Warenlager, Warenhaus, Magazin", http://dict.leo.org), kann ein (Musik-)Fachgeschäft, einen (Musik-)Internetversandhandel oder ein Lager bezeichnen, das Musikinstrumente, Musikgeräte und entsprechendes Zubehör anbietet (vgl. zum Wortelement "STORE" bereits BPatG PAVIS PROMA, 24 W (pat) 534/11 - om store; 26 W (pat) 508/10 - istore; 30 W (pat) 87/01- INFOSTORE).
  • BPatG, 10.12.2015 - 30 W (pat) 514/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iComfort" - Unterscheidungskraft - kein

    Ausgehend hiervon lässt sich auch die amtsseitig zitierte Rechtsprechung (EuG, Urt. v. 16. Dezember 2010, T 161/09 - "ilink", juris ; BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 11. Januar 2011, 33 W (pat) 130/09 - "iFINANCE" (Bl. 23 VA); BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 26. Januar 2011, 26 W (pat) 508/10 - "i.store" (Bl. 25 VA); HABM PAVIS PROMA R 1173/12-2, 14. Mai 2013 - "i-area" (Bl. 26 VA); vgl. etwa auch BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 24. Mai 2006, 25 W (pat) 28/07 - "iFinder") nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall - und die hier betroffenen Waren der Klasse 9 - übertragen.
  • BPatG, 21.10.2015 - 28 W (pat) 502/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "i-PIN" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Im Zusammenhang mit ITbezogenen Waren und Dienstleistungen steht die Bedeutung "Internet" im Vordergrund (vgl. BPatG Beschlüsse 26 W (pat) 23/10 - iNanny; 26 W (pat) 508/10 - i.store; 24 W (pat) 24/12 - iDiner).
  • BPatG, 18.06.2013 - 24 W (pat) 534/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "om store" - keine Unterscheidungskraft

    Die angemeldete Wortkombination "om store", eine Verbindung mit dem zweiten, im Deutschen inzwischen allgemein verständlichen Wortbestandteil "store" (englisch u. a. für "Vorrat, Speicher, speichern, Warenlager, Warenhaus, Magazin", http://dict.leo.org), kann ein Fachgeschäft, einen Internetversandhandel oder ein Lager bezeichnen, das bzw. der Hilfsmittel zur Meditation und/oder für hinduistische und/oder buddhistische Kulthandlungen anbietet (vgl. ergänzend 26 W (pat) 508/10, Entsch.
  • BPatG, 11.04.2019 - 30 W (pat) 547/17
    Ausgehend hiervon lässt sich auch die amtsseitig zitierte Rechtsprechung (EuG, Urt. v. 16. Dezember 2010, T 161/09 - "ilink", juris; vgl. ähnlich auch BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 11. Januar 2011, 33 W (pat) 130/09 - "iFINANCE"; BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 26. Januar 2011, 26 W (pat) 508/10 - "i.store"; EUIPO PAVIS PROMA R 1173/12-2, 14. Mai 2013 - "i-area") nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall - und die hier betroffenen Waren der Klassen 9 und 12 sowie die Dienstleistungen der Klasse 37 - übertragen.
  • BPatG, 14.05.2014 - 24 W (pat) 24/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "iDiner" - keine Unterscheidungskraft

    Dem vorangestellten Minuskel "i" misst der Verkehr, soweit ihm wie hier Produkte aus dem IT-Bereich begegnen, seit längerem den Sachhinweis zu, dass diese mit dem Internet im Zusammenhang stehen, sei es z. B., dass damit ein leichter(er) Zugang ins Internet gewährt wird, Angebote speziell für das Internet bezeichnet werden oder der Bezug über das Internet erfolgt (vgl. BPatG, 26 W (pat) 23/10, B.v. 16.02.2011 - iNanny; BPatG, 26 W (pat) 508/10, B.v. 26.01.2011 - i.store; BPatG, 33 W (pat) 130/09, B.v. 11.01.2011 - iFINANCE; BPatG 25 W (pat) 28/07, B.v. 26.03.2009 - iFinder; BPatG 25 W (pat) 249/02, B.v. 25.09.2003 - i-finance.de).
  • BPatG, 07.08.2013 - 28 W (pat) 618/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "i Pedelec" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Zwar käme in Bezug auf Software und sie einsetzende Dienstleistungen der Buchstabe "i" möglicherweise als Abkürzung für "internet" oder "information" in Betracht (so etwa EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-0161/09 - i link ; HABM, Entscheidung vom 18.07.2004, Az. R 682/02-2 - I-CARD ; Entscheidung vom 15.04.2007, Az. R 1494/06-1 - iDesigner ; Entscheidung vom 14.02.2008, Az. R 660/07-1 - i-player ; Entscheidung vom 6.11.2012, Az. R 612/12-2 - iGOLF ; BPatG, Beschluss vom 11.01.2011, Az. 33 W (pat) 130/09 - iFINANCE ; Beschluss vom 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 508/10 - i.store ; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf https://www.pavis-proma.de), in Bezug auf Elektrofahrräder macht eine solche Interpretation des Buchstabens "i", sofern sie überhaupt naheliegt (vgl. hierzu zutr. BPatG, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 33 W (pat) 110/07 - IPAY ), als "internet" oder "information" aber erkennbar keinen Sinn.
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