Rechtsprechung
BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 6 MarkenG, § 91 Abs 5 MarkenG, § 7 Abs 1 PatKostG
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "ATOZ" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - Ausschlussfrist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Ausschlussfrist von einem Jahr vom Ende der versäumten Frist an gerechnet
- rewis.io
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "ATOZ" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - Ausschlussfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
- BGH, 17.07.2013 - I ZA 4/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08
ATOZ III
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
Der Beschwerdeführer meint weiter, er habe nicht mit einer Löschung der Marke rechnen müssen, da der Bundesgerichtshof noch am 18. Dezember 2008 und am 29. Juli 2009, mithin nach Ablauf der zehnjährigen Schutzdauer, Entscheidungen zugunsten des Beschwerdeführers getroffen habe (BGH, B. v. 18.12.2008, GRUR 2009, 427, Az. I ZB 83/08; B. v. 29.7.2009, GRUR 2010, 270, Az. I ZB 83/08), obwohl die streitgegenständliche Marke zu diesem Zeitpunkt, die Rechtsauffassung des DPMA als richtig unterstellt, bereits löschungsreif gewesen sei. - BPatG, 14.01.2014 - 24 W (pat) 58/10
Markenbeschwerdeverfahren - "ATOZ/Atos" - Beschwerde gegen Kostenentscheidung - …
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
Über den noch nicht erledigten Widerspruch (BPatG, jetzt Az. 24 W (pat) 58/10) ist wegen der vorgreiflichen Entscheidung über die vollständige Löschung der Marke noch nicht abschließend entschieden worden. - BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 254/03
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
Auf die sich anschließende Beschwerde des damaligen Inhabers der angegriffenen Marke, des heutigen Beschwerdeführers, hin hat das Bundespatentgericht mit Beschluss vom 4. Januar 2008 (BPatG, Az. 25 W (pat) 254/03) die Entscheidung über die Löschung der angegriffenen Marke teilweise aufgehoben und den Widerspruch darüber hinausgehend zurückgewiesen. - BGH, 18.12.2008 - I ZB 83/08
ATOZ II
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 24 W (pat) 25/12
Der Beschwerdeführer meint weiter, er habe nicht mit einer Löschung der Marke rechnen müssen, da der Bundesgerichtshof noch am 18. Dezember 2008 und am 29. Juli 2009, mithin nach Ablauf der zehnjährigen Schutzdauer, Entscheidungen zugunsten des Beschwerdeführers getroffen habe (BGH, B. v. 18.12.2008, GRUR 2009, 427, Az. I ZB 83/08; B. v. 29.7.2009, GRUR 2010, 270, Az. I ZB 83/08), obwohl die streitgegenständliche Marke zu diesem Zeitpunkt, die Rechtsauffassung des DPMA als richtig unterstellt, bereits löschungsreif gewesen sei.
- BGH, 17.07.2013 - I ZA 4/13
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher …
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 26.02.2013 - 24 W(pat) 25/12 -.