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BPatG, 26.02.2019 - 23 W (pat) 64/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 23 W (pat) 64/17
Die Patentabteilung 54 des Deutschen Patent- und Markenamts und auch die Patentinhaberin wurden demnach ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt festzustellen, ob die behaupteten Einspruchsgründe vorliegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, liSp, Abs. 1 - Epoxidation;… Schulte, a. a. O., § 59 Rdn. 83 bis 89). - BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
Patentfähigkeit eines Waschmittels
Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 23 W (pat) 64/17
Denn gemäß BGH GRUR 2000, 591 - Inkrustierungsinhibitoren enthält die umfassende numerische Bereichsangabe grundsätzlich auch eine gleichermaßen umfassende Offenbarung aller denkbaren Unterbereiche. - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 23 W (pat) 64/17
Mit dem Anspruch 1 fallen wegen der Antragsbindung auch die abhängigen Ansprüche 2 bis 5, vgl. BGH GRUR 2007, 862, Leitsatz - Informationsübermittlungsverfahren II. - BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92
"Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …
Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 23 W (pat) 64/17
Die Zulässigkeit entzieht sich zudem der Beurteilung durch den Senat, da diese nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem DPMA war (vgl. BGH GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid). - BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71
Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA - …
Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 23 W (pat) 64/17
Die Zulässigkeit des Einspruchs ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium, auch im Beschwerdeverfahren, zu prüfen (…vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., § 59 Rdn. 51 und 150 bis 152; BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät), da nur das Vorliegen eines zulässigen Einspruchs die weitere sachliche Überprüfung eines erteilten Patents erlaubt.