Rechtsprechung
   BPatG, 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5394
BPatG, 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17 (https://dejure.org/2019,5394)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17 (https://dejure.org/2019,5394)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 27 W (pat) 557/17 (https://dejure.org/2019,5394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17
    Insbesondere kommt es auf ein mögliches Interesse der Inhaberin der Widerspruchsmarke an der Löschung des prioritätsjüngeren Zeichens oder der gewerblichen Bedeutung der Widerspruchsmarke oder den Umstand, dass die Widersprechende über eine Vielzahl von Marken verfügt, nicht an (BGH, Beschluss vom 16. März 2006 - I ZB 48/05 -).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZB 52/15

    Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gebührenstreitwerts des

    Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit auf 50.000 Euro entspricht im Regelfall billigem Ermessen (s. a. BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15 -, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16 -, WRP 2018, 349 Rn. 1).
  • BGH, 22.12.2017 - I ZB 45/16

    Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswertes des

    Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit auf 50.000 Euro entspricht im Regelfall billigem Ermessen (s. a. BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - I ZB 52/15 -, GRUR-RR 2017, 127 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16 -, WRP 2018, 349 Rn. 1).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 17/17

    Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens in einem

    Auszug aus BPatG, 26.02.2019 - 27 W (pat) 557/17
    Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 17/17 - m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht