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   BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03   

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BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03 (https://dejure.org/2004,30035)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03 (https://dejure.org/2004,30035)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2004 - 29 W (pat) 119/03 (https://dejure.org/2004,30035)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03
    Als eine die hier verfahrensgegenständlichen Waren beschreibende Angabe kann der Bestandteil "Leute" bereits aus Rechtsgründen keine Prägung des Gesamteindrucks bewirken (vgl BGH WRP 2003, 1431, 1435 - Kinder).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren- und Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl BGH WRP 2003, 521, 524 - Abschlussstück mwN).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03
    Insoweit ist zweifelhaft, ob eine Verwendung der Marke als inhaltsbeschreibender Rubrikenüberschrift die Funktion einer Marke erfüllen kann, nämlich dem Verbraucher die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb zu garantieren, in dem sie im ermöglicht diese Ware ohne Verwechslungsgefahr von Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl EuGH GRUR 2002, 804 Rn 30 ff - Philips).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03
    Weichen - wie im vorliegenden Fall - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet deutlich voneinander ab, so kann eine Verwechslungsgefahr trotzdem in Betracht kommen, wenn die mehrgliedrigen Marken übereinstimmende oder ähnliche Bestandteile enthalten und diese den Gesamteindruck der mehrteiligen Marke alleine prägen (st Rspr; vgl BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 26.03.2004 - 29 W (pat) 119/03
    Die Ähnlichkeit ist nach Schriftbild, Klang und Sinngehalt zu beurteilen, wobei es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr in der Regel ausreicht, wenn die Zeichen in einer Hinsicht ähnlich sind (st Rspr; vgl BGH WRP 2003, 1436, 1438 - Kelly mwN).
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