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   BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05   

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BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05 (https://dejure.org/2008,30830)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05 (https://dejure.org/2008,30830)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2008 - 29 W (pat) 23/05 (https://dejure.org/2008,30830)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Grundsätzlich können bestimmte Merkmale der Waren oder Dienstleistungen nicht ausgeschlossen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 679, Rdn. 114 und 115 - POSTKANTOOR), da dann das Zeichen für das Publikum irreführend wäre.

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde auf Anregung der Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu, da sich im Hinblick auf die im Verzeichnis vorgenommenen Einschränkungen die Frage der Anwendbarkeit der PostkantoorEntscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (GRUR 2004, 674, 678, Nr. 86) stellt.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Keine von ihnen ist geeignet, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen (vgl. zur Mehrdeutigkeit auch BGH GRUR 2001, 1151, 1152, Nr. 21 - marktfrisch und GRUR 2004, 778, 779, Nr. 23 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Da jedoch bereits die Voraussetzung der Fremdsprachigkeit nicht vorliegt, ist insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu nicht einschlägig (vgl. BGH GRUR 2001, 1046, 1047, Nr. 21 - GENESCAN; GRUR 2001, 162, 164, Nr. 29 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden, kommt solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (st. Rspr. seit BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Da jedoch bereits die Voraussetzung der Fremdsprachigkeit nicht vorliegt, ist insoweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu nicht einschlägig (vgl. BGH GRUR 2001, 1046, 1047, Nr. 21 - GENESCAN; GRUR 2001, 162, 164, Nr. 29 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Werbeslogans unterliegen den gleichen Schutzvoraussetzungen wie sonstige Wortmarken (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Nr. 34 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Keine von ihnen ist geeignet, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen (vgl. zur Mehrdeutigkeit auch BGH GRUR 2001, 1151, 1152, Nr. 21 - marktfrisch und GRUR 2004, 778, 779, Nr. 23 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.03.2008 - 29 W (pat) 23/05
    Da die gegenständlichen Waren und Dienstleistungen für alle Endverbraucher bestimmt sind, ist bei Beurteilung der Unterscheidungskraft auf die normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 44, 45, Nr. 24 - SAT.2).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Die gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 26.3.2008 - 29 W (pat) 23/05, [...]).
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