Rechtsprechung
   BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24388
BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2014,24388)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2014,24388)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2014 - 26 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2014,24388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 125b MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiki-Watch/Puzzleball mit Schriftzeichen auf den Puzzleteilen (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität- keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "wikipedia" und "wikiwatch" nebst Bildbestandteilen

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiki-Watch/Puzzleball mit Schriftzeichen auf den Puzzleteilen (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität- keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiki-Watch/Puzzleball mit Schriftzeichen auf den Puzzleteilen (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität- keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiki-Watch/Puzzleball mit Schriftzeichen auf den Puzzleteilen (Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität- keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Fälle, in denen der Verkehr lediglich irgendwelche rein assoziativen gedanklichen Verbindungen zwischen den Marken herstellt, weil die Wahrnehmung der einen Marke die Erinnerung an die andere Marke weckt, obwohl beide Marken nicht ihrer betrieblichen Herkunft nach verwechselt werden, fallen dagegen nicht unter § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG (EuGH GRUR Int. 2000, 899, 901 - Marca/Adidas; BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder; OLG Koblenz GRUR-RR 2009, 230, 233 - Fadenkreuz "Tatort").

    Zwar kommt § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG nicht nur in Betracht, wenn ein mit einer bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für unähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, sondern auch bei ähnlichen oder identischen Waren oder Dienstleistungen, für die sie Schutz genießt, da der Markeninhaber in diesen Fällen noch schutzbedürftiger ist als in den vom Wortlaut der Vorschrift erfassten Fällen (BGH GRUR 2004, 235, 238 - Davidoff II, BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).

    Zum anderen genügt es gerade nicht, dass ein Zeichen geeignet ist, durch bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen Aufmerksamkeit zu erwecken (BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Ein bekanntes Zeichen werde der Verkehr eher in einem fremden Zeichen wiedererkennen (BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach;  BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit bzw. der Identität der Marken, der für die Marken eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2008, 905 - Pantohexal; BGH GRUR 2004, 594 - Ferrari-Pferd; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd).

    Dabei ist zu bestimmen, welcher Grad von Markenähnlichkeit gegeben sein muss, damit der Tatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG erfüllt ist, wobei insoweit die gleichen Maßstäbe wie bei der Prüfung des Tatbestands des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG anzulegen sind (BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Im Ergebnis führe bei Waren- bzw. Dienstleistungsidentität und überdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft bereits eine geringe Zeichenähnlichkeit zu einer Verwechselungsgefahr (BGH GRUR 2006, 60 - Cocodrillo).

    Eine Verwechslungsgefahr wegen klanglicher Zeichenähnlichkeit kommt deshalb bei Bildzeichen bereits regelmäßig nicht in Betracht (BGH GRUR 2006, 60, Nr. 24 - cocodrillo).

    Denn die Beurteilung der Markenähnlichkeit in ihrem Gesamteindruck schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Nr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60 Rdnr. 19 - coccodrillo, BGH GRUR 2010, 729, Nr. 31 - MIXI).

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Denn die Beurteilung der Markenähnlichkeit in ihrem Gesamteindruck schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Nr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60 Rdnr. 19 - coccodrillo, BGH GRUR 2010, 729, Nr. 31 - MIXI).

    Eine Verwechslungsgefahr in diesem Sinne, bei der die sich gegenüberstehenden Marken zwar auseinandergehalten werden, aber dem Geschäftsbetrieb desselben Inhabers zugeordnet werden, kann insbesondere im Falle von Serienmarken, bei denen ein als solcher benutzter Stammbestandteil gleich oder wesensgleich in eine jüngere Marke übernommen wird, vorliegen (EuGH GRUR 2008, 343, 346 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2010, 729, Nr. 40 - MXI).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Denn die Beurteilung der Markenähnlichkeit in ihrem Gesamteindruck schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Nr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60 Rdnr. 19 - coccodrillo, BGH GRUR 2010, 729, Nr. 31 - MIXI).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, bei der organisatorische, betriebliche oder wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen den beiderseitigen Unternehmen vom Verkehr vermutet werden, kann beispielsweise durch eine selbständig kennzeichnende Stellung entstehen (EuGH GRUR 2005, 1042, Nr. 30 - THOMSON LIFE, BGH GRUR 2008, 903, Nr. 31 - SIERRA ANTIGUO).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Die Feststellung der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ist im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr (BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; BGH GRUR 2008, 505, 507 - TUC-Salzcracker).

    Bei der Ermittlung einer etwaigen gesteigerten Kennzeichnungskraft sind Faktoren wie der Marktanteil, die Intensität, geographische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, aufgewandte Werbemittel und die erreichte Bekanntheit in den beteiligten Verkehrskreisen von Bedeutung (BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; BGH GRUR 2007, 780, 784, Nr. 36 - Pralinenform).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, bei der organisatorische, betriebliche oder wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen den beiderseitigen Unternehmen vom Verkehr vermutet werden, kann beispielsweise durch eine selbständig kennzeichnende Stellung entstehen (EuGH GRUR 2005, 1042, Nr. 30 - THOMSON LIFE, BGH GRUR 2008, 903, Nr. 31 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Zwar kommt § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG nicht nur in Betracht, wenn ein mit einer bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für unähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, sondern auch bei ähnlichen oder identischen Waren oder Dienstleistungen, für die sie Schutz genießt, da der Markeninhaber in diesen Fällen noch schutzbedürftiger ist als in den vom Wortlaut der Vorschrift erfassten Fällen (BGH GRUR 2004, 235, 238 - Davidoff II, BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Eine Verwechslungsgefahr in diesem Sinne, bei der die sich gegenüberstehenden Marken zwar auseinandergehalten werden, aber dem Geschäftsbetrieb desselben Inhabers zugeordnet werden, kann insbesondere im Falle von Serienmarken, bei denen ein als solcher benutzter Stammbestandteil gleich oder wesensgleich in eine jüngere Marke übernommen wird, vorliegen (EuGH GRUR 2008, 343, 346 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM; BGH GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2010, 729, Nr. 40 - MXI).
  • OLG Koblenz, 11.12.2008 - 6 U 958/08

    Tatort-Fadenkreuz

    Auszug aus BPatG, 26.03.2014 - 26 W (pat) 25/13
    Fälle, in denen der Verkehr lediglich irgendwelche rein assoziativen gedanklichen Verbindungen zwischen den Marken herstellt, weil die Wahrnehmung der einen Marke die Erinnerung an die andere Marke weckt, obwohl beide Marken nicht ihrer betrieblichen Herkunft nach verwechselt werden, fallen dagegen nicht unter § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG (EuGH GRUR Int. 2000, 899, 901 - Marca/Adidas; BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder; OLG Koblenz GRUR-RR 2009, 230, 233 - Fadenkreuz "Tatort").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht