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   BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17   

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BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17 (https://dejure.org/2020,6071)
BPatG, Entscheidung vom 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17 (https://dejure.org/2020,6071)
BPatG, Entscheidung vom 26. März 2020 - 26 W (pat) 46/17 (https://dejure.org/2020,6071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kirmeskind" - Freihaltungsbedürfnis - bösgläubige Markenanmeldung - Kostenentscheidung - Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (55)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17
    a) Eine solche wird angenommen, wenn die anmeldende Person in Kenntnis eines fremden, durch Vorbenutzung entstandenen, bundesweit schutzwürdigen Besitzstandes ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung oder Unterbindung dieses Besitzstandes als Kennzeichen eintragen lässt, wenn sie die mit der Eintragung entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will oder wenn sie die Markenanmeldung allein zu dem Zweck beabsichtigt, den Marktzutritt einer anderen Person zu verhindern, ohne die Marke selbst benutzen zu wollen (EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 44 - Lindt & Sprüngli/Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 Rdnr. 17 - GLÜCKSPILZ m. w. N.; BGH GRUR 2016, 378 Rn. 18 ff. - LIQUIDROM).

    eine Behinderungsabsicht in Betracht (EuGH GRUR 2009, 763, 765 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 1984, 210 f. - Arostar).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-104/18

    Koton Magazacilik Tekstil Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke -

    Auszug aus BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17
    ddd) Es ist zudem nicht erkennbar, dass er mit der Markenanmeldung einen berechtigten wirtschaftlichen Zweck bzw. eine wirtschaftliche Logik verfolgt hat (EuGH Urt. v. 12.9.2019 - C-104/18 P (EUIPO), BeckRS 2019, 20743 Rdnr. 46 - Koton/Esteban).

    (1) Nach der jüngsten EUGH-Rechtsprechung (Urt. v. 12.9.2019 - C-104/18 P (EUIPO), BeckRS 2019, 20743 - Koton/Esteban) ist im Rahmen der Bösgläubigkeit auch zu prüfen, ob der Anmeldung einer Marke für die fraglichen Waren und Dienstleistungen in Anbetracht der Tätigkeiten des Inhabers eine unternehmerische Logik zukam (EuGH a. a. O. Rdnr. 62 - Koton/Esteban).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 26.03.2020 - 26 W (pat) 46/17
    Für die Prüfung der Schutzhindernisse ist auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (BGH, Beschl. v. 13. September 2018 - I ZB 25/17 Rdnr. 11 - Pippi Langstrumpf II; GRUR 2017, 1262 Rdnr. 13 - Schokoladenstäbchen III; GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).

    Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist der Zeitpunkt der Markenanmeldung maßgeblich (BGH GRUR a. a. O. Rdnr. 14 - Glückspilz; BGH a.a.O. Rdnr. 14 - LIQUIDROM; GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten).

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