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   BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00   

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BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00 (https://dejure.org/2001,19189)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00 (https://dejure.org/2001,19189)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 25 W (pat) 82/00 (https://dejure.org/2001,19189)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Es trifft vorliegend der nach ständiger Rechtsprechung herangezogene Erfahrungssatz zu, wonach sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI), so daß jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr - anders als bei der visuellen Wahrnehmung - das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSE-RAND).

    Entsprechende Überlegungen gelten auch für die rechtliche Beurteilung bildlicher Gestaltungen (vgl zB zu beschreibenden Gestaltungen BGH GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Es trifft vorliegend der nach ständiger Rechtsprechung herangezogene Erfahrungssatz zu, wonach sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI), so daß jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr - anders als bei der visuellen Wahrnehmung - das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSE-RAND).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Es trifft vorliegend der nach ständiger Rechtsprechung herangezogene Erfahrungssatz zu, wonach sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI), so daß jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr - anders als bei der visuellen Wahrnehmung - das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSE-RAND).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Dabei ist allerdings eine solche, (auf den Wortbestandteil) verkürzte Wiedergabe der Widerspruchsmarke keine Voraussetzung für die Zuerkennung eines den Gesamteindruck allein prägenden Charakters (vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 176; BPatG GRUR 1998, 821, 822 - Tumarol / DURA-DOL Mundipharma) und nicht mit dem Sonderfall der Abspaltung zu verwechseln (vgl auch BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Hierbei geht auch der Senat von dem Grundsatz aus, daß zur Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck der Marke in ihrer registrierten Form abzustellen ist, da sich ihr Schutzbereich nach dem Schutzgegenstand der gewählten Gesamtgestaltung bestimmt (vgl BGH MarkenR 2000, 134, 137 "ARD-1"), wobei selbst kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen oder gar entscheidendes Gewicht erlangen können und dann nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 152, 160, 185 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Es trifft vorliegend der nach ständiger Rechtsprechung herangezogene Erfahrungssatz zu, wonach sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI), so daß jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr - anders als bei der visuellen Wahrnehmung - das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSE-RAND).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Es trifft vorliegend der nach ständiger Rechtsprechung herangezogene Erfahrungssatz zu, wonach sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI), so daß jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr - anders als bei der visuellen Wahrnehmung - das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSE-RAND).
  • BPatG, 30.10.1997 - 25 W (pat) 231/95
    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Dabei ist allerdings eine solche, (auf den Wortbestandteil) verkürzte Wiedergabe der Widerspruchsmarke keine Voraussetzung für die Zuerkennung eines den Gesamteindruck allein prägenden Charakters (vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 176; BPatG GRUR 1998, 821, 822 - Tumarol / DURA-DOL Mundipharma) und nicht mit dem Sonderfall der Abspaltung zu verwechseln (vgl auch BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    In den jeweiligen Markenbestandteilen "-mar" (von "mare" = Meer) und "-mann" vorhandene Bedeutungsanklänge sind jedenfalls nicht derart ausgeprägt, daß sie angesichts der genannten Ähnlichkeit der Gesamtklangbilder ohne eine begriffliche Analyse rasch und unmittelbar erkannt würden und damit eine Unterscheidung der Marken in erheblichem Umfang erleichtern könnte (iSv BGH GRUR 1992, 130 ff "BALL/Bally" und BGH MarkenR 2000, 130, 132 "comptes/ComTel").
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
    Es trifft vorliegend der nach ständiger Rechtsprechung herangezogene Erfahrungssatz zu, wonach sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI), so daß jedenfalls bei der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr - anders als bei der visuellen Wahrnehmung - das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 57, 59, 60 - Lions - und BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSE-RAND).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

  • BPatG, 11.11.2003 - 27 W (pat) 35/03
    Dasselbe gilt hinsichtlich der "orthopädischen Artikel" der angegriffenen Marke, bei denen es sich ua um orthopädischen Bandagen und Stützstrümpfe handeln kann, die nicht nur über Sanitätshäuser vertrieben werden, sondern, soweit sie nicht rezeptpflichtig sind, auch in Apotheken und Drogerien angeboten werden (vgl BPatG 30 W (pat) 235/96 - acPHARMA/Azupharma; 25 W (pat) 82/00 - Iomar/Lohmann).
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