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   BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04   

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BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04 (https://dejure.org/2005,31127)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04 (https://dejure.org/2005,31127)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 27 W (pat) 146/04 (https://dejure.org/2005,31127)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Werden rein beschreibende Begriffe zu einem einzigen zusammengesetzt, so bleibt der Gesamtbegriff ungeachtet des Vorliegens einer Wortneuschöpfung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sich durch die Wortkombination kein über den bloß beschreibenden Inhalts jedes einzelnen Wortbestanteils hinausgehender weitergehender Sinngehalt ergibt (EuGH GRUR 2004, 680, 682, EG 43 - biomild).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Soweit der Begriff "N.Y. Star" darüber hinaus einen werbenden Inhalt hat, steht das der Schutzfähigkeit der Marke nicht entgegen, denn die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits schließen sich nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 153 m.w.N.).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m.w.N.) .
  • BPatG, 13.11.2001 - 33 W (pat) 293/01
    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Einer solchen Annahme steht die Konturenlosigkeit des Begriffes "N.Y" entgegen, der zwar, wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, als gängige Abkürzung für die Stadt New York auf diese hinweist, der aber für sich oder auch im Zusammenhang mit "star" bis auf die erwähnte Anpreisung als solche nichtssagend ist und die Anpreisung in Bezug auf die damit gekennzeichnete Ware bzw. deren Eigenschaften nicht derart konkretisiert, dass sie vom Verkehr nur noch als solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wurde (vgl. BGH MarkenR 2005, 145, 147 - Berlin-Card; BPatG 27 W (pat) 55/98 - GIRLSTAR; 33 W (pat) 293/01 VARIOSTAR, beide veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m.w.N.) .
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Soweit der Begriff "N.Y. Star" darüber hinaus einen werbenden Inhalt hat, steht das der Schutzfähigkeit der Marke nicht entgegen, denn die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits schließen sich nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 153 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 146/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BPatG, 24.11.1998 - 27 W (pat) 55/98
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

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