Rechtsprechung
   BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29308
BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04 (https://dejure.org/2005,29308)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04 (https://dejure.org/2005,29308)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 27 W (pat) 33/04 (https://dejure.org/2005,29308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Der werbliche Überschuss dieser schlagwortartigen Aussage als solches steht der Zuerkennung einer gewissen Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke auch nicht entgegen, denn die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits schließen sich nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 153 m.w.N.), Es handelt sich bei der angemeldeten Wortfolge auch nicht um einen glatt beschreibenden Begriff für die hier zu beurteilenden Waren der Klassen 9 und 11. "STRONG EUROPE" weist für Geräte und Vorrichtungen zur Projektion von Film, Bild und Ton sowie für Beleuchtungsmittel und -produkte, nämlich Spotlights, UV-Lampen und Scheinwerfer, weder eine Beschaffenheits- noch eine Bestimmungsangabe auf (vgl. auch "Europe Plus" als Wortmarke für Waren und Dienstleistungen der Klasse 38: BPatG - 29 W (pat) 295/99 - veröffentlich auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Der werbliche Überschuss dieser schlagwortartigen Aussage als solches steht der Zuerkennung einer gewissen Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke auch nicht entgegen, denn die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits schließen sich nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 153 m.w.N.), Es handelt sich bei der angemeldeten Wortfolge auch nicht um einen glatt beschreibenden Begriff für die hier zu beurteilenden Waren der Klassen 9 und 11. "STRONG EUROPE" weist für Geräte und Vorrichtungen zur Projektion von Film, Bild und Ton sowie für Beleuchtungsmittel und -produkte, nämlich Spotlights, UV-Lampen und Scheinwerfer, weder eine Beschaffenheits- noch eine Bestimmungsangabe auf (vgl. auch "Europe Plus" als Wortmarke für Waren und Dienstleistungen der Klasse 38: BPatG - 29 W (pat) 295/99 - veröffentlich auf der PAVIS-CD-ROM).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Werden rein beschreibende Begriffe zu einem einzigen zusammengesetzt, so bleibt der Gesamtbegriff ungeachtet des Vorliegens einer Wortneuschöpfung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sich durch die Wortkombination kein über den bloß beschreibenden Inhalts jedes einzelnen Wortbestandteils hinausgehender weitergehender Sinngehalt ergibt (EuGH GRUR 2004, 680, 682, EG 43 - biomild).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m.w.N.) .
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - City-Service; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m.w.N.) .
  • BPatG, 21.02.2001 - 29 W (pat) 295/99
    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 33/04
    Der werbliche Überschuss dieser schlagwortartigen Aussage als solches steht der Zuerkennung einer gewissen Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke auch nicht entgegen, denn die Identifizierungsfunktion der Marke einerseits und die Werbewirkung andererseits schließen sich nicht aus (BGH GRUR 1999, 1093, 1095 - FOR YOU; GRUR 2002, 1150 - LOOK; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 153 m.w.N.), Es handelt sich bei der angemeldeten Wortfolge auch nicht um einen glatt beschreibenden Begriff für die hier zu beurteilenden Waren der Klassen 9 und 11. "STRONG EUROPE" weist für Geräte und Vorrichtungen zur Projektion von Film, Bild und Ton sowie für Beleuchtungsmittel und -produkte, nämlich Spotlights, UV-Lampen und Scheinwerfer, weder eine Beschaffenheits- noch eine Bestimmungsangabe auf (vgl. auch "Europe Plus" als Wortmarke für Waren und Dienstleistungen der Klasse 38: BPatG - 29 W (pat) 295/99 - veröffentlich auf der PAVIS-CD-ROM).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht