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   BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09   

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BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09 (https://dejure.org/2011,11121)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09 (https://dejure.org/2011,11121)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2011 - 26 W (pat) 193/09 (https://dejure.org/2011,11121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post" (Wort-Bildmarke)/"Die grüne Post" - weder schriftbildliche noch klangliche Verwechslungsgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post" (Wort-Bildmarke)/"Die grüne Post" - weder schriftbildliche noch klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortzeichens "Die grüne Post" mit dem typischen Posthorn für identische bzw. ähnliche Dienstleistungen wie für die ältere Marke "Post"; Geringe Kennzeichnungskraft des Wortzeichens "Die grüne Post" aufgrund der ...

  • kanzlei.biz

    Zusätzliches Bildelement der Wortmarke "Die grüne Post" begründet deren Eintragungsfähigkeit

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post" (Wort-Bildmarke)/"Die grüne Post" - weder schriftbildliche noch klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post" (Wort-Bildmarke)/"Die grüne Post" - weder schriftbildliche noch klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post" (Wort-Bildmarke)/"Die grüne Post" - weder schriftbildliche noch klangliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die grüne Post" (Wort-Bildmarke)/"Die grüne Post" - weder schriftbildliche noch klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Diese Komponenten stehen zueinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein geringerer Grad einer Komponente durch den größeren Grad einer anderen Komponente ausgeglichen werden kann (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 ff.] - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 19] - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May./.MEY).

    aa) Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 189, 194 [Rz. 49] - Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints).

    Der Grad an Kennzeichnungskraft ist dabei im Widerspruchsverfahren erstmals zu bestimmen (so ausdrücklich EuGH MarkenR 1999, 236, 239 [Rz. 22] - Lloyd/Loints).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass der übereinstimmende oder ähnliche Bestandteil der Marken deren Gesamteindruck prägt (EuGH GRUR Int. 2004, 843, 845, Nr. 32 - MATRATZEN; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 33 - Schuhpark) bzw. die ältere Marke, die als Bestandteil in eine jüngere zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, dort eine zur Verwechslungsgefahr führende selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 35 - Kinder II).

    Auch eine selbständig kennzeichnende Stellung kommt dem Wortbestandteil "Die grüne Post" innerhalb der angegriffenen Marke nicht zu, weil es der allein aus dieser Bezeichnung bestehenden Widerspruchsmarke hierfür an der notwendigen mindestens normalen Kennzeichnungskraft (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 37 - THOMSON LIFE) angesichts ihres bereits im Einzelnen dargelegten dienstleistungsbeschreibenden Charakters offensichtlich fehlt.

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Dabei ist davon auszugehen, dass glatt beschreibende Bestandteile vom Verkehr nicht als den Gesamteindruck prägende oder selbständig kennzeichnende Elemente aufgefasst werden (BGH GRUR 2004, 775, 776 - EURO 2000).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass der übereinstimmende oder ähnliche Bestandteil der Marken deren Gesamteindruck prägt (EuGH GRUR Int. 2004, 843, 845, Nr. 32 - MATRATZEN; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 33 - Schuhpark) bzw. die ältere Marke, die als Bestandteil in eine jüngere zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, dort eine zur Verwechslungsgefahr führende selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 35 - Kinder II).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Dies setzt jedoch voraus, dass der übereinstimmende oder ähnliche Bestandteil der Marken deren Gesamteindruck prägt (EuGH GRUR Int. 2004, 843, 845, Nr. 32 - MATRATZEN; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 33 - Schuhpark) bzw. die ältere Marke, die als Bestandteil in eine jüngere zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, dort eine zur Verwechslungsgefahr führende selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 35 - Kinder II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Dies gilt selbst dann, wenn zu Gunsten der Widersprechenden unterstellt wird, dass auch das "Posthorn" nur über eine geringe Kennzeichnungskraft verfügt; denn auch im Falle gleichermaßen kennzeichnungsschwacher Bestandteile kommt - selbst bei größenmäßiger Hervorhebung eines der Bestandteile - keinem von ihnen eine prägende Bedeutung zu (BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Eine Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen einzelnen Bestandteil darf nur angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass dieser Bestandteil aus der Verkehrssicht den Gesamteindruck der Marke allein bestimmt und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 719, 722, Nr. 37 - idw Informationsdienst Wissenschaft).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Eine Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur in dem schutzunfähigen oder kennzeichnungsschwachen Wortbestandteil genügt in diesem Fall nicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture; GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Etwas Anderes würde nur dann gelten, wenn der schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Wortbestandteil in der jüngeren Marke in einer kennzeichenmäßig hervorgehobenen Weise verwendet würde (BGH GRUR 1998, 930, 931 f. - Fläminger).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus BPatG, 26.04.2011 - 26 W (pat) 193/09
    Eine Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur in dem schutzunfähigen oder kennzeichnungsschwachen Wortbestandteil genügt in diesem Fall nicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture; GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BPatG, 19.01.2012 - 29 W (pat) 7/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "regioPost (Wort-Bild-Marke)/Post

    Auch heute noch wird zu beförderndes oder bereits befördertes und zugestelltes Schriftgut mit dem Sammelbegriff "Post" bezeichnet, selbst wenn die Beförderung andere Unternehmen als das der Widersprechenden übernehmen (vgl. BGH a. a. O., Rdnr. 24 - OSTSEE-POST; BPatG a. a. O. - CITIPOST; 26 W (pat) 193/09 - Die grüne Post).
  • BPatG, 15.02.2017 - 29 W (pat) 20/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "JADE POST (Wort-Bild-Marke)/Deutsche Post" -

    Auch heute noch wird zu beförderndes oder bereits befördertes und zugestelltes Schriftgut mit dem Sammelbegriff "Post" bezeichnet, selbst wenn die Beförderung andere Unternehmen als die Widersprechende übernehmen (vgl. BGH GRUR 2009, 672 Rn. 24 - OSTSEE-POST; BPatG, Beschluss vom 18.04.2011 - CITIPOST; Beschluss vom 26.04.2011, 26 W (pat) 193/09 - Die grüne Post).
  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

    Auch heute noch wird zu beförderndes oder bereits befördertes und zugestelltes Schriftgut mit dem Sammelbegriff "Post" bezeichnet, selbst wenn die Beförderung andere Unternehmen als die Widersprechende übernehmen (vgl. BGH a. a. O., Rn. 24 - OSTSEE-POST; BPatG, Beschluss vom 18.04.2011 - CITIPOST; Beschluss vom 26.04.2011, 26 W (pat) 193/09 - Die grüne Post).
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