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   BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16   

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BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16 (https://dejure.org/2017,16929)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16 (https://dejure.org/2017,16929)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 26 W (pat) 540/16 (https://dejure.org/2017,16929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Home (Wort-Bild-Marke)/VIVA" - ungenügende Begründung der Entscheidung des DPMA - Aufhebung - Zurückverweisung an das DPMA - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Home (Wort-Bild-Marke)/VIVA" - ungenügende Begründung der Entscheidung des DPMA - Aufhebung - Zurückverweisung an das DPMA - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Home (Wort-Bild-Marke)/VIVA" - ungenügende Begründung der Entscheidung des DPMA - Aufhebung - Zurückverweisung an das DPMA - Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03

    Focus Home Collection ./. FOCUS

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Es hätte daher hinsichtlich jeder einzelnen von der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistung einer Prüfung bedurft, ob der Begriff "home" die so bezeichnete Dienstleistung ihrer Art und Bestimmung nach dahingehend beschreibt, dass sie für das Heim, also für das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung, bestimmt ist (BPatG 26 W (pat) 266/03 - Focus Home Collection/FOCUS).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist nämlich der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2013, 833 Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist nämlich der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2013, 833 Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-252/12

    Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist nämlich der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2013, 833 Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 36/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Bio/VIVA" - Warenidentität - zur

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Soweit sich die Markenstelle zur Begründung auf die Entscheidung des Senats zu VIVA/Viva Bio (26 W (pat) 36/13) beruft, ist dies bereits deshalb fehlerhaft, da dieser Entscheidung Waren zugrunde lagen, die den Waren und Dienstleistungen der Widerspruchsmarke unähnlich sind.
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist nämlich der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2013, 833 Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64 Rdnr. 14 - Maalox/Melox-GRY).
  • BPatG, 03.08.2016 - 26 W (pat) 19/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die Neue Post Brief & Paketdienste

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Voraussetzung hierfür ist, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (BPatG 26 W (pat) 19/13 - Die Neue Post).
  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
    Von einem wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG ist auszugehen, wenn es nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für die darauf beruhende Entscheidung des DPMA anzusehen ist (BGH GRUR 1962, 86, 87 - Fischereifahrzeug).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BPatG, 02.03.2022 - 28 W (pat) 548/21
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung eingereichter Benutzungsunterlagen zu übernehmen, zumal sowohl diese als auch die Widerspruchsdienstleistungen der Klasse 35 umfangreich sind (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 540/16 - Viva Home).
  • BPatG, 01.02.2021 - 25 W (pat) 525/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "AYYANA/Ayanda" - Fehlen einer Begründung des

    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung eines Widerspruchs zu übernehmen (vgl. BPatG 26 W (pat) 540/16 - Viva Home/VIVA), zumal das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der angegriffenen Marke äußerst umfangreich ist und eine sehr differenzierte Prüfung erfordert.
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