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   BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17   

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https://dejure.org/2018,15140
BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17 (https://dejure.org/2018,15140)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17 (https://dejure.org/2018,15140)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 25 W (pat) 540/17 (https://dejure.org/2018,15140)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17
    Im Übrigen sei es nicht ausgeschlossen, dass der Verkehr in "Freetime" einen betrieblichen Herkunftshinweis sehe, selbst wenn man der Auffassung des DPMA folgend, das Zeichen als dahingehende schlagwortartige Anpreisung verstehen wolle, dass die Waren und Dienstleistungen in der Freizeit zu nutzen seien (EuGH GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 540/17
    Von mangelnder Unterscheidungskraft ist ferner dann auszugehen, wenn die Wortfolge für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthält (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BPatG, 09.11.2017 - 25 W (pat) 114/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KÖ BOGEN ZUKUNFT FÜR DÜSSELDORF

    Darüber hinaus kann im Zusammenhang mit zahlreichen Produkten ohne Verkehrsdurchsetzung an einer (bloßen) Bezeichnung "Kö-Bogen" überhaupt kein rechtlich schutzwürdiger Besitzstand entstehen, weil es sich um eine ohne weiteres verständliche Angabe einer Lage bzw. eines Gebäudekomplexes, der in oder an der berühmten K...allee in D... gelegen ist, handelt, der für die allermeisten denkbaren Waren und Dienstleistungen im Hinblick auf einen naheliegenden beschreibenden Zusammenhang jedenfalls die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG fehlt (vgl. hierzu die Ausführungen im Ladungszusatz des Senats vom 26. Juni 2017; ebenso BPatG 25 W (pat) 540/17 - Behren Palais, die Entscheidung ist öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts).
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