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   BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19   

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BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19 (https://dejure.org/2020,17834)
BPatG, Entscheidung vom 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19 (https://dejure.org/2020,17834)
BPatG, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 26 W (pat) 37/19 (https://dejure.org/2020,17834)
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  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2016, 382 Rdnr. 19 - BioGourmet m. w. N.).

    aa) Die originäre Kennzeichnungskraft wird durch die Eignung einer Marke bestimmt, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 1096 Rdnr. 31 - BORCO/HABM [Buchst. a]; BGH, Beschl. v. 14. Januar 2016 - I ZB 56/14 Rdnr. 31 - BioGourmet).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche (vgl. EuGH GRUR 2006, 413 Rdnr. 19 - ZIRH/SIR; BGH a. a. O. Rdnr. 37 - BioGourmet).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 - ISET/ISETsolar; BGH GRUR 2008, 905, 907 Rdnr. 16 - Pantohexal).
  • BPatG, 05.12.2016 - 26 W (pat) 62/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pohlschröder Geldschrank-Präzision seit 1855 P DER

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    Der Name "Weller" stellt auch keinen in Deutschland außergewöhnlich häufig anzutreffenden Allerweltsnamen dar (BPatG 26 W (pat) 62/13 - Pohlschröder; 30 W (pat) 50/16 - Schneider/Schneider Electric).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    aa) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2017, 914 Rdnr. 27 - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    Ein solcher Gesellschaftszweck kann, falls nicht ausdrücklich eine GbR errichtet worden ist, nur angenommen werden, wenn er nicht schon mit gegebenen Interessen aus einer Gemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB deckungsgleich ist (BGH NJW 1967, 1275; Erman/H. P. Westermann Vor § 705 Rn. 49; BeckOK BGB/Schöne, 52. Ed. 1.11.2019, BGB § 705 Rn. 35, 36).
  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    aa) Die originäre Kennzeichnungskraft wird durch die Eignung einer Marke bestimmt, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 1096 Rdnr. 31 - BORCO/HABM [Buchst. a]; BGH, Beschl. v. 14. Januar 2016 - I ZB 56/14 Rdnr. 31 - BioGourmet).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    aa) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 - Specsavers/Asda; BGH GRUR 2017, 914 Rdnr. 27 - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rdnr. 45 f. - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2016, 382 Rdnr. 19 - BioGourmet m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 37/19
    erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 - ISET/ISETsolar; BGH GRUR 2008, 905, 907 Rdnr. 16 - Pantohexal).
  • BPatG, 06.12.2018 - 30 W (pat) 50/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCHNEIDER (Wort-Bild-Marke)/Schneider Electric

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

  • EuGH, 18.07.2013 - C-252/12

    Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

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