Rechtsprechung
   BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8080
BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04 (https://dejure.org/2007,8080)
BPatG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 3 Ni 22/04 (https://dejure.org/2007,8080)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 3 Ni 22/04 (https://dejure.org/2007,8080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 145
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 08.08.2005 - 34 W (pat) 702/03

    Widerruf eines Patents; Zulässigkeit der Verteidigung eines Schutzrechts

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    b) Soweit die Gegenmeinung demgegenüber darauf abstellt, dass eine Bindung an das eingeschränkte Verteidigungsbegehren des Patentinhabers systemwidrig sei, weil dies zum einen gegen den numerus clausus der Nichtigkeitsgründe verstoße, der nur die Nichtigerklärung des Streitpatents in der erteilten Fassung vorsehe (so Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl., § 83 Rn. 42), und zum anderen auch die fehlende Verteidigung nach § 82 Abs. 2 PatG nicht zur Nichtigkeit ohne Sachprüfung führe (so Keukenschrijver GRUR 2001, 571, 576 Fußnote 78; derselbe in Busse PatG 6. Aufl., § 59 Rn. 157; Schwendy in Busse, PatG, 6. Aufl, § 21 Rn. 107), überzeugt diese Begründung nach Auffassung des Senats ebenso wenig wie die (zutreffende) Überlegung, dass auch bei der Verteidigung des Patents in geänderter Fassung Gegenstand der Entscheidung grundsätzlich das Patent in seiner erteilten Fassung bleibt und die für die Prüfung der Zulässigkeit der Änderung heranzuziehenden Widerrufs- und Nichtigkeitsgründe nur Maßstab für die Beurteilung der Zulässigkeit der Änderung sind (vgl. Keukenschrijver GRUR 2001, 571, 573), mithin die Unzulässigkeit einer Änderung auch keinen eigenständigen Widerrufs- bzw Nichtigkeitsgrund schafft (vgl. Schwendy in Busse, PatG, 6. Aufl., § 21 Rn. 107 zu Fußnote 166 entgegen Hövelmann GRUR 1997, 109, 111; BPatG GRUR 2006, 46, 47 - Vollmantel-Schneckenzentrifuge).

    Damit stellt sich auch nicht die Frage, ob die ausschließliche Verteidigung des Streitpatents mit unzulässigen Änderungen mit dem numerus clausus der Nichtigkeitsgründe in Einklang steht oder ob ein solcher nicht besteht (so Hövelmann GRUR 1997, 109, 111; BPatG GRUR 2006, 46, 47 - Vollmantel-Schneckenzentrifuge).

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    c) Der Senat hält es nicht für gerechtfertigt, das Dispositionsrecht des Patentinhabers und die damit verbundene Möglichkeit einer Beschränkung des Prozessstoffes (vgl. bereits BGH GRUR 1956, 409 - Spritzgussmaschine) nur in dem Fall der zulässigen Beschränkung des Patents anzuerkennen (vgl. hierzu statt aller Schwendy in Busse, PatG 6. Aufl., § 21 Rn. 106; Keukenschrijver in Busse § 83 Rn. 36 m. w. N.), bei einer unzulässigen Beschränkung, an welcher der Patentinhaber trotz des erkennbaren Risikos eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 Nr. 4 oder § 22 Abs. 1 PatG ausdrücklich festhält, die erteilte Fassung dagegen ohne Rücksicht auf den Willen des Patentinhabers einer Sachprüfung zu unterziehen und das Patent bei Fehlen der vom Kläger geltend gemachten Widerrufs- oder Nichtigkeitsgründe der §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 PatG in seinem Bestand zu erhalten.

    Die Sachprüfung nach dem Amtsermittlungsgrundsatz wird durch den Verfahrensgegenstand begrenzt - oder wie der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Spritzgussmaschine" (GRUR 1956, 409) bereits ausgeführt hat: "Das Gericht entscheidet im Nichtigkeitsstreit über den Bestand des bisher geschützten Rechts im Rahmen der von den Streitparteien bestimmten Grenzen".

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat, wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen sind (st. Rspr., vgl. z. B. BGH X ZR 1/05 Urteil v. 17. April 2007 - Pumpeinrichtung unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Dient die Auslegung der Patentansprüche somit nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten Begriffe sowie der Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGH GRUR 2002, 515, 516 - Schneidmesser I - m. w. H.; Keukenschrijver in Busse, PatG 6. Aufl., § 14 Rn. 43), so darf andererseits die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen aber nicht zu einer sachlichen Einengung oder inhaltlichen Erweiterung des durch den Wortlaut des Patents festgelegten Gegenstandes führen (st. Rspr. vgl. z. B. BGH X ZR 1/05 Urteil v. 17. April 2007 - Pumpeinrichtung und BGH GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit, jeweils unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat, wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen sind (st. Rspr., vgl. z. B. BGH X ZR 1/05 Urteil v. 17. April 2007 - Pumpeinrichtung unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Dient die Auslegung der Patentansprüche somit nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten Begriffe sowie der Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGH GRUR 2002, 515, 516 - Schneidmesser I - m. w. H.; Keukenschrijver in Busse, PatG 6. Aufl., § 14 Rn. 43), so darf andererseits die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen aber nicht zu einer sachlichen Einengung oder inhaltlichen Erweiterung des durch den Wortlaut des Patents festgelegten Gegenstandes führen (st. Rspr. vgl. z. B. BGH X ZR 1/05 Urteil v. 17. April 2007 - Pumpeinrichtung und BGH GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit, jeweils unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Nach der Rspr. besteht daher grundsätzlich auch kein Anlass, von Amts wegen in eine nähere Sachprüfung darüber einzutreten, ob in dem insgesamt nicht schutzfähigen Patentanspruch eine bestandsfähige Lehre enthalten ist (vgl. BGH GRUR 2007, 309, 313 - Schussfädenreport unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 272, 273 - Schwenkhebelverschluss).
  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Geeignete Polyacrylate sind gemäß NiK14 in der NiK15 beschrieben, worauf die NiK14 ausdrücklich Bezug nimmt und deren Lehre damit (i. S. v. BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure) zum Inhalt der NiK14 zählt (NiK14: S. 4, Z. 10 bis 12; NiK15: Sp. 5, Tab. 1).
  • BGH, 24.10.1996 - X ZR 29/94

    "Schwenkhebelverschluß"; Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Nach der Rspr. besteht daher grundsätzlich auch kein Anlass, von Amts wegen in eine nähere Sachprüfung darüber einzutreten, ob in dem insgesamt nicht schutzfähigen Patentanspruch eine bestandsfähige Lehre enthalten ist (vgl. BGH GRUR 2007, 309, 313 - Schussfädenreport unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 272, 273 - Schwenkhebelverschluss).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Insoweit wird betont, dass die Entscheidung darüber, welchen Inhalt das Schutzrecht haben soll, demjenigen überlassen sein muss, der es wirtschaftlich nutzen will und die Folgen einer ungeeigneten Formulierung des Schutzbegehrens zu tragen hat (BGH GRUR 1989, 103, 104 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Da die Beklagte das Streitpatent trotz ausdrücklichen Hinweises des Senats ausschließlich in der unzulässig geänderten Fassung gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 bis 4 verteidigt und an der erteilten Fassung ausdrücklich nicht festgehalten hat, war das Streitpatent antragsgemäß für nichtig zu erklären, ohne dass geprüft wird, ob ihm in der erteilten Fassung Nichtigkeitsgründe entgegenstehen (vgl Schulte, PatG 7. Aufl., § 81 Rn. 132; für das Einspruchsverfahren Schulte a. a. O., § 59 Rn. 162; BPatG 2006, 46 - Vollmantel-Schneckenzentrifuge; offengelassen von BGH GRUR 2002, 49, 50 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95

    "Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils

    Auszug aus BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    e) Insoweit kann auch dahinstehen, ob gemäß § 99 Abs. 1 PatG ein - vorliegend nicht in Rede stehendes - "Anerkenntnis" im prozessualen Sinn i. S. v. § 307 ZPO mit den im Nichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen vereinbar ist (so Schmieder GRUR 1980, 74, 78 und Fußnote 35 zur fraglichen Bezeichnung; Kraßer Patentrecht, 5. Aufl., Seiten 640, aA BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode - m. w. H.).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Das Patentgericht hat das Streitpatent antragsgemäß für nichtig erklärt (BPatGE 50, 72 = GRUR 2009, 145 - Fentanyl-Pflaster).
  • BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12

    Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes -

    Erweist sich die Lehre des Streitpatents bei einer ausschließlich beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren als nicht patentfähig, kann die Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung auch unter dem weitergehenden Aspekt einer Prüfung des Streitpatents in der erteilten Fassung dahinstehen, da es einer solchen Prüfung nicht bedarf (im Anschluss an BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des 3. Senats, wonach die erteilte Fassung auch in diesem Fall keiner Prüfung bedarf (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS).

    Wie bereits in der Entscheidung des BPatG "Fentanylpflaster" (GRUR 2009, 145) ausführlich dargelegt worden ist, gilt dies auch für den Willen des Patentinhabers, das Streitpatent im Rahmen des Angriffs ausschließlich beschränkt zu verteidigen, wenn sich diese Verteidigung bereits wegen der Unzulässigkeit der geänderten Anspruchsfassungen als nicht zielführend erweist.

    Die Nichtigerklärung des Streitpatents bleibt deshalb auch im Rahmen des durch den vollumfänglichen Angriff des Streitpatents bestimmten Streitgegenstandes (siehe bereits BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster unter Hinweis auf BGH GRUR 1956, 409 - Spritzgussmaschine).

  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    Deshalb kann dieser Anspruch auch nicht anerkannt werden und zu einem entsprechenden gestaltenden Urteil ohne Sachprüfung der Nichtigkeitsgründe führen (siehe z. B. BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode, m. w. N.; GRUR 2004, 707 - Dynamisches Mikrofon; offen gelassen in BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; dagegen zum Anerkenntnisurteil über die Erledigungsfeststellung BPatG Urteil vom 14.06.2016, 4 Ni 11/15).

    Soweit aufgrund einer derartigen zulässigen Beschränkung nach ständiger Rechtsprechung der Senat das Streitpatent hinsichtlich des nicht verteidigten Umfangs ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären hat, ist dies deshalb nicht Ausfluss eines prozessualen Anerkenntnisses im Sinne von § 307 ZPO und eines insoweit bestehenden Dispositionsrechts des Beklagten über den Verfahrensgegenstand, sondern der materiell-rechtlichen Dispositionsbefugnis des Patentinhabers, sein Patent zu beschränken und insoweit nicht zu verteidigen (hierzu und zum Sonderfall einer ausschließlich unzulässigen Verteidigung BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; zur Selbstbeschränkung auf Null BPatG Urt. v. 18.07.2012, 4 Ni 3/12; BPatG GRUR 2010, 137 - Oxaliplatin).

  • BPatG, 05.03.2009 - 3 Ni 27/08
    Diese Rechtsmeinung steht nicht in Widerspruch zu der Regelung des § 82 Abs. 2 PatG, nach der bei fehlender Erklärung des Beklagten innerhalb der Widerspruchsfrist eine Nichtigerklärung mit einer das Klagevorbringen als richtig unterstellender Sachprüfung erfolgt, vergleichbar dem zivilrechtlichen Säumnisverfahren gemäß § 331 ZPO (vgl. hierzu BPatG GRUR 2009, 145, 149 -Fentanylpflaster).
  • BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10

    Delta-Sigma Analog-/Digital-Wandler - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Nachdem die Beklagte eindeutig erklärt hat, das Patent auch in der erteilten Fassung verteidigen zu wollen, kann es dahinstehen, ob das Gericht auch ohne eine derartige Erklärung diese Prüfung "von Amts wegen" hätte durchführen müssen (vgl. BPatG, Urteil vom 26. Juni 2007, BPatGE 50, 72 = GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster, dazu Keukenschrijver a. a. O., Rdnr. 230 und Fußnote 929).
  • BPatG, 01.02.2011 - 1 Ni 11/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Aufzugsystem (europäisches Patent)" - zur

    Ebenso bedurfte es deshalb keiner näheren Prüfung, ob die gegenüber der geltenden Fassung zuletzt nach Hauptantrag verteidigte Fassung auf zulässigen Änderungen beruht, da die Patentinhaberin erstere auch nicht hilfsweise verteidigt (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster), wobei der Senat im Übrigen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der insoweit vorgenommenen Änderung hat und auch hieraus keine abweichende Beurteilung der geltend gemachten Nichtigkeitsgründe resultiert.
  • BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fettabsaugevorrichtung (europäisches Patent)"

    Maßgeblich ist danach der seinem technischen Sinn nach aufzufassende Patentanspruch und ergänzend der Offenbarungsgehalt der Patentschrift, soweit dieser Niederschlag in dem betreffenden Patentanspruch gefunden hat (vgl. zur st. Rspr. BGH, Urt. v. 17.04.2007, X ZR 1/05 - Rn. 30 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 959; BPatG, Urt. v. 26.06.2007, 3 Ni 22/04 - Fentanylpflaster, GRUR 2009, 145, 147 m. w. N.).
  • BPatG, 31.03.2009 - 3 Ni 30/08
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2007, 959 -Pumpeinrichtung, BGH GRUR 2007, 778 -Ziehmaschinenzugeinheit; BPatG GRUR 2009, 145, 147 -Fentanylpflasterm. w. H.).
  • BPatG, 13.01.2015 - 4 Ni 30/13

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur

    Soweit die Klägerin die unzulässige Änderung der geltenden Patentansprüche geltend macht, bedarf es bei der vorliegenden Verfahrenssituation einer ausschließlich mit Haupt- und Hilfsanträgen beschränkten Verteidigung des Streitpatents bereits dann keiner abschließenden Klärung der Frage der Zulässigkeit der verteidigten Anspruchsfassungen, wenn sich in der Sache ergibt, dass der nach sämtlichen Anträgen jeweils verteidigte Patentgegenstand nicht patentfähig ist; eine weitergehende Prüfung des Streitpatents in der erteilten Fassung ist demnach in keinem Fall veranlasst (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2014 - 4 Ni 22/12 - Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS).
  • BPatG, 20.11.2012 - 4 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "chirurgischer Clip" - zur Auslegung und

    Hierbei entscheidet sich die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (vgl. zur st. Rspr. BGH, Urt. v. 17.04.2007, X ZR 1/05 - Rn. 30 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 959; BPatG, Urt. v. 26.06.2007, 3 Ni 22/04 - Fentanylpflaster, GRUR 2009, 145, 147 m. w. N.).
  • BPatG, 02.02.2009 - 15 W (pat) 366/04
  • BPatG, 06.05.2015 - 4 Ni 30/13

    Fürnichtigerklärung eines auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der

  • BPatG, 27.02.2018 - 4 Ni 47/16

    Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren -

  • BPatG, 19.07.2012 - 4 Ni 48/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
  • BPatG, 16.11.2012 - 3 ZA (pat) 50/12
  • BPatG, 24.07.2008 - 5 W (pat) 415/07
  • BPatG, 30.03.2016 - 4 Ni 17/14

    Anforderungen an eine Nichtigerklärung des europäischen Patents "Vorrichtung zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht