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   BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03   

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BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03 (https://dejure.org/2008,20724)
BPatG, Entscheidung vom 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03 (https://dejure.org/2008,20724)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 8 W (pat) 308/03 (https://dejure.org/2008,20724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 587
  • GRUR-RR 2011, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 02.08.1999 - 10 W (pat) 9/99
    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Der Antrag ist durch den rechtskräftigen Beschluss des 10. Senats vom 2. August 1999 (10 W (pat) 9/99) zurückgewiesen worden.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. März 2008 zur Aufklärung des Sachverhalts das persönliche Erscheinen der als Miterfinder bezeichneten Herren Ch..., Sch..., S... und B... angeordnet und diese in der mündlichen Verhand lung vom 26. Juni 2008 angehört sowie die Akten des Umschreibungs-Beschwerdeverfahrens 10 W (pat) 9/99 und des Vindikationsverfahrens beim LG Berlin ... C... GmbH ./. S... beigezogen.

    Die Erfindung - wie sie am 2. November 1994 angemeldet worden ist - enthält in Anspruch 1, in der Beschreibung (Absätze 8, 15 und 16) und in der Zeichnung eine lösbare Teilebene (8), die ein erfindungswesentliches Merkmal darstellt, das weder Teil der Angebotsanfragen an die Firmen S... GmbH in St... und I... GmbH vom 1./2. März 1994 noch der handschriftlichen Zeichnung war, die als Skizze 1 ohne Datumsangabe von den Vertretern des Beklag ten S... im Verfahren vor dem Landgericht Berlin - ... (Kopien im Verfahren 10 W (pat) 9/99, Bl. 53 bis 60) vorgelegt worden war.

    Denn nur Herr B... hat laut Feststellung im Umschreibungs-Beschwerdeverfahren (Beschluss 10 W (pat) 9/99, Seite 8) die Genehmigung zur Eintragung als Mitanmelder erteilt, während Herr S... von den Herren Ch... und Sch... keine Genehmigung erhalten hat und nach der fristlosen Kündigung, der Konkurrenzsituation, des Unterlassungsgebots im Schreiben vom 28. Mai 1996 sowie der von der Einsprechenden zu 1 erhobenen Vindikationsklage auch nicht von einer Genehmigung ausgehen konnte.

  • BPatG, 28.04.2003 - 19 W (pat) 317/02
    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Hierzu beziehen sie sich im wesentlichen auf den Beschluss des 19. Senats (19 W (pat) 317/02 - …

    Soweit sich die Verfahrensbeteiligten B... und S... auf den Be schluss des 19. Senats vom 28. April 2003 (19 W (pat) 317/02) stützen, ist schon der Sachverhalt mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbar.

  • BPatG, 14.07.2003 - 11 W (pat) 305/02
    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    2005, 305 unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 14. Juli 2003 - BPatGE 47, 141, 142 = BlPMZ 2004, 59 - Aktivkohlefilter).
  • BPatG, 25.10.2007 - 8 W (pat) 353/03
    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Der Senat hat über den Einspruch, der nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. Juli 2006 erhoben worden ist, als zuständiger Technischer Beschwerdesenat gemäß § 147 Abs. 3 PatG zu entscheiden, da die mit seiner Einlegung beim Deutschen Patent- und Markenamt begründete Entscheidungsbefugnis durch die spätere Aufhebung der Vorschrift nicht entfallen ist (vgl. auch BGH GRUR 2007, 859, 861 und 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren I und II; BPatG GRUR 2007, 449 f. - Rundsteckverbinder und BPatG, Beschl. v. 25.10.2007 - 8 W (pat) 353/03 sowie Winterfeldt/Engels, Aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Jahre 2007, GRUR 2008, 553, 559 f.).
  • BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04
    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Dabei ist selbst der Senat, der den allgemeinen Grundsatz des Kostenrechts unter Hinweis auf die Novellierung des Patentkostenrechts durch das Patentkostengesetz nicht mehr zum Tragen kommen lässt, von der Zahlung nur einer Gebühr ausgegangen, wenn mehrere Einsprechende als Verletzte mit ihren Einsprüchen den Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme geltend machen (11 W (pat) 345/04 vom 24. Januar 2005 - GRUR 2006, 169 = Mitt.
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Der Senat hat über den Einspruch, der nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. Juli 2006 erhoben worden ist, als zuständiger Technischer Beschwerdesenat gemäß § 147 Abs. 3 PatG zu entscheiden, da die mit seiner Einlegung beim Deutschen Patent- und Markenamt begründete Entscheidungsbefugnis durch die spätere Aufhebung der Vorschrift nicht entfallen ist (vgl. auch BGH GRUR 2007, 859, 861 und 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren I und II; BPatG GRUR 2007, 449 f. - Rundsteckverbinder und BPatG, Beschl. v. 25.10.2007 - 8 W (pat) 353/03 sowie Winterfeldt/Engels, Aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts im Jahre 2007, GRUR 2008, 553, 559 f.).
  • BPatG, 30.04.2008 - 19 W (pat) 303/05
    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Dies trifft - wie ihre Vertreter zu Recht hervorheben - für den neuesten Beschluss des 19. Senats vom 30. April 2008 (19 W (pat) 303/05) ebenfalls zu.
  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines

    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Die Bedeutung des Einspruchsverfahrens liegt im Fall der widerrechtlichen Entnahme darin, dass in einem einfach ausgestalteten Verfahren der mangelnde Anspruch des Anmelders auf Patenterteilung geprüft und gegebenenfalls durch Widerruf des erteilten Patents berücksichtigt wird (vgl. BGH GRUR 1996, 42, 43 m. w. N. - Lichtfleck).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Dabei geht der Senat bei seiner Entscheidung über den einzigen erhobenen Einspruchsgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG in Abkehr von der älteren Rechtsprechung mit der inzwischen ganz überwiegend vertretenen Lehre davon aus, dass die Schutzfähigkeit des Entnahmegegenstandes nicht Voraussetzung für das Vorliegen einer widerrechtlichen Entnahme ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2007 - X ZB 17/05 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge, Rdnr. 13 m. w. N., GRUR 2007, 996).
  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Auszug aus BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Bei Identität des Grundes bzw. der Gleichartigkeit der Ansprüche ist der allgemein geltende Grundsatz des Kostenrechts zu berücksichtigen, der u. a. in der Regelung der §§ 59, 60 ZPO hinsichtlich des Streitgegenstandes seinen Niederschlag gefunden hat und auf den die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Bodenbearbeitungsmaschine" (GRUR 1987, 348) abgestellt hat, wonach die Zahlung einer Gebühr ausreicht, auch wenn mehrere Kläger oder Antragsteller beteiligt sind.
  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 43/08

    Schweißheizung

    Das Patentgericht, dessen Entscheidung in GRUR 2009, 587 veröffentlicht ist, hat das Streitpatent antragsgemäß wegen widerrechtlicher Entnahme widerrufen.
  • BPatG, 16.12.2008 - 3 Ni 34/06
    Im Einspruchsverfahren wirft der Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme zwar im Hinblick die neuere Rechtsauffassung, nach der dieser Widerrufsgrund nicht die Patentfähigkeit der Erfindung voraussetzen soll (vgl. BPatG, Beschl. v. 26. Juni 2008, 8 W (pat) 308/03 -Schweißheizung für Kraftstoffrohrmatten; Kraßer Patentrecht, 5. Aufl., S. 375; Rogge in Benkard 10. Aufl., § 21 Rdn. 23; offengelassen in BGH GRUR 2007, 996 -Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge; aA Moufang in Schulte PatG 8. Aufl., § 21 Rdn. 49), die Frage einer etwaigen Pflicht zur einer vorrangigen Entscheidung über diesen Widerrufsgrund auf.
  • BPatG, 23.04.2012 - 8 W (pat) 308/11
    Der Einspruchsgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG hat die Frage der Zuordnung der Erfindung sowie die Anmeldung durch einen Nichtberechtigten zum Gegenstand und dient anders als die Einspruchsgründe des § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 PatG ausschließlich dem Interesse des Verletzten, der allein einspruchsberechtigt ist, und nicht - wie die übrigen Einspruchsgründe - der im Allgemeininteresse liegenden Klärung der Frage, ob die Erfindung schutzwürdig ist (vgl. Benkard, a. a. O., § 21 Rn. 18, 23 und § 8 Rn. 5; BPatG GRUR 2009, 587 Rn. 44 - Schweißheizung für Kunststoffrohrmatten).
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