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   BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99   

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BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99 (https://dejure.org/2000,26275)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99 (https://dejure.org/2000,26275)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 32 W (pat) 442/99 (https://dejure.org/2000,26275)
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  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99
    Hierbei ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1998, 932, 933 "MEISTERBRAND" GRUR 2000, 506, 509 "Attache/TISSERAND").
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99
    Hierbei ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1998, 932, 933 "MEISTERBRAND" GRUR 2000, 506, 509 "Attache/TISSERAND").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH WRP 1998, 39, 41 "Sabèl/Puma").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99
    Hierbei ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1998, 932, 933 "MEISTERBRAND" GRUR 2000, 506, 509 "Attache/TISSERAND").
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 442/99
    Der Erfahrungsatz, daß sich der Verkehr jedenfalls bei normaler Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils eher an dem Wort als den Bildbestandteile orientiert, weil das Kennwort in der Regel die einfachste Form der Benennung ist (BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"), kommt für die Frage der schriftbildlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich nicht zur Anwendung (BGH GRUR 2000, 509 "Attache/TISSERAND").
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