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   BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17   

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BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2022,20817)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2022,20817)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 26 W (pat) 38/17 (https://dejure.org/2022,20817)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (64)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17
    Die Benutzung der Drittkennzeichen - vor dem Anmeldetag der angegriffenen Marke - muss liquide, also unstreitig oder amtsbekannt, oder vom Inhaber der angegriffenen Marke glaubhaft gemacht sein, weil nur insoweit der Verkehr genötigt und daran gewöhnt sein kann, wegen des Nebeneinanderbestehens mehrerer ähnlicher Marken sorgfältiger auf etwaige Unterschiede zu achten, weshalb er weniger Verwechslungen unterliegt (BGH GRUR GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2009, 766 Rdnr. 32 - Stofffähnchen; GRUR 2001, 1161, 1162 - CompuNet/ComNet; BPatG GRUR 2004, 433, 434 - OMEGA/OMEGA LIFE).

    ee) Hinzu kommt, dass die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nur durch Drittmarken geschwächt werden kann, die der älteren Marke näher kommen als die vorliegend angegriffene Marke (vgl. BGH GRUR 2012, 930 Rdnr. 40 - Bogner B/Barbie B).

    gg) Als Indiz für einen von Haus aus bestehenden Originalitätsmangel und damit geringeren Schutzumfang der älteren Marke können zwar auch Drittmarken gewertet werden, deren Benutzung nicht liquide bzw. glaubhaft gemacht ist (BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 30 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2012, 930 Rdnr. 34 - Bogner B/Barbie B).

    Allerdings erfordert eine solche Annahme über die für benutzte Drittmarken notwendigen Voraussetzungen hinaus zusätzlich eine wesentlich größere Anzahl im engsten Ähnlichkeitsbereich der Widerspruchsmarke liegender Drittmarken (BGH GRUR 2012, 930 Rdnr. 31 - Bogner B/Barbie).

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    Auszug aus BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17
    gg) Als Indiz für einen von Haus aus bestehenden Originalitätsmangel und damit geringeren Schutzumfang der älteren Marke können zwar auch Drittmarken gewertet werden, deren Benutzung nicht liquide bzw. glaubhaft gemacht ist (BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 30 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2012, 930 Rdnr. 34 - Bogner B/Barbie B).

    Auch bei einer Unionsmarke, der die vorliegende IR-Marke gleichgestellt ist, kommt es auf das Verkehrsverständnis im Kollisionsgebiet an, hier also auf das Verkehrsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 24 - OXFORD/Oxford Club; GRUR 2013, 1239 Rdnr. 67 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2018, 79 Rdnr. 37 - OXFORD/Oxford Club m. w. N.; GRUR 2012, 64 Rdnr. 14 - Maalox/Melox-GRY).

  • BPatG, 18.04.2011 - 26 W (pat) 30/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "CITIPOST (Wort-Bildmarke)/POST" - keine

    Auszug aus BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17
    Als der vollständigen Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren unterliegende Rechtsfrage ist die Beurteilung der Verwechslungsgefahr keiner Beweisaufnahme zugänglich (vgl. BGH GRUR 1992, 48, 51 f. - frei öl; GRUR 1993, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; GRUR 2019, 535 Rdnr. 90 - Das Omen; BPatG 27 W (pat) 115/16 - RETROLYMPICS/OLYMPIC; BPatG 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST/POST; 26 W (pat) 93/13 - CITY CP POST/POST/Deutsche Post; 29 W (pat) 7/10 - regioPost/Post/Deutsche Post).

    Ein Schutz des Publikums vor realen Verwechslungsgefahren ergibt sich allenfalls reflexhaft, denn das Widerspruchsverfahren findet zu einem Zeitpunkt statt, in dem sich die Kollisionsmarken im Verkehr häufig noch gar nicht begegnet sind; tatsächlich vorkommende Verwechslungen sind zur Bejahung einer Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht notwendig (st. Rspr.: BGH GRUR 1961, 535, 537 - arko; GRUR 1991, 609, 611 - SL; BPatG 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST/POST).

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