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   BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01   

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https://dejure.org/2003,28951
BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01 (https://dejure.org/2003,28951)
BPatG, Entscheidung vom 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01 (https://dejure.org/2003,28951)
BPatG, Entscheidung vom 26. August 2003 - 33 W (pat) 315/01 (https://dejure.org/2003,28951)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BPatG, 08.07.2003 - 33 W (pat) 208/01

    Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Aufmachungsfarbmarke

    Auszug aus BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
    Solche Aufmachungen, die teilweise auch sogenannten Positionsmarken zugeordnet werden, sind bisher als grundsätzlich markenfähig im Sinne von § 3 Abs. 1 MarkenG angesehen worden (vgl. BPatG, Senatsbeschluss v. 8. Juli 2003, 33 W (pat) 208/01 - Aufmachungsfarbmarke grün/grün, zur Veröffentlichung vorgesehen; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 3, Rdn. 85 mwN., der solche Marken offenbar nicht als sonstige Markenform i.S.d. § 12 MarkenV, sondern als herkömmliche Bildmarke einordnen will).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
    Bei dieser Sachlage können hier auch die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs, die dieser hinsichtlich der Unterscheidungseignung von Farben geäußert hat (GRUR 2003, 604 - Libertel), als ausreichend ausgeräumt angesehen werden.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99

    Grün eingefärbte Prozessorengehäuse; Unterscheidungskraft einer Marke durch

    Auszug aus BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, was unterschiedslos für alle Markenformen gilt (vgl. BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
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