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   BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10   

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BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10 (https://dejure.org/2010,17212)
BPatG, Entscheidung vom 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10 (https://dejure.org/2010,17212)
BPatG, Entscheidung vom 26. August 2010 - 29 W (pat) 98/10 (https://dejure.org/2010,17212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "EMTECON GmbH/TECCON" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "EMTECON GmbH/TECCON" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "EMTECON GmbH/TECCON" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BPatG, 14.05.2007 - 30 W (pat) 232/04
    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    e) Die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen u. a. in den Widerspruchsverfahren 28 W (pat) 124/07 -  WELLSANA /Sana, 30 W (pat) 232/04 - PrimaLife/ LIFE  oder 25 W (pat) 202/03 - beepur/Epur führen zu keinem anderen Ergebnis, da sie andere Sachverhalte betreffen und für den vorliegenden Fall keine Bindungswirkung entfalten.
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen liegt dann vor, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. EuGH GRUR MarkenR 2009, 47, 53, Rdnr. 65 - Edition Albert René; BGH GRUR 2007, 321, 322, Rdnr. 20 - COHIBA; BGH GRUR 2007, 1066, 1068, Rdnr. 23 - Kinderzeit).
  • BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 124/07
    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    e) Die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen u. a. in den Widerspruchsverfahren 28 W (pat) 124/07 -  WELLSANA /Sana, 30 W (pat) 232/04 - PrimaLife/ LIFE  oder 25 W (pat) 202/03 - beepur/Epur führen zu keinem anderen Ergebnis, da sie andere Sachverhalte betreffen und für den vorliegenden Fall keine Bindungswirkung entfalten.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    (3) Unter Berücksichtigung der lediglich in den eidesstattlichen Versicherungen ausgewiesenen Umsatzzahlen und des Umstands, dass die Benutzung nicht den Gesamtzeitraum von jeweils fünf Jahr ausfüllen muss (vgl. EuGH GRUR 2008, 343, 346, Rdnr. 74 - Il Ponte  Finanziaria  Spa/HABM), ist von einer ernsthaften Benutzung gemäß § 26 Abs. 1 MarkenG lediglich für die oben genannten Dienstleistungen auszugehen.
  • BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03

    Go seven

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    Hierbei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei der Beurteilung der assoziativen Verwechslungsgefahr von Marken - in noch stärkerem Maße als bei der unmittelbaren - auf informierte, aufmerksame Verbraucherkreise abzustellen ist, welche die jeweiligen Marken in ihrer der Registrierung entsprechenden Form, nicht aber aufgrund flüchtiger akustischer Aufnahme wahrnehmen und davon ausgehend sich Gedanken über eine etwaige gemeinsame betriebliche Herkunft oder über sonstige Verbindungen zwischen den Markenverwendern machen (vgl. BPatG GRUR 2006, 868, Rdnr. 65 - go seven).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    Die mit ihm wesensgleiche Buchstabengruppe " TECON " verbindet sich bei der jüngeren Marke zudem mit dem Bestandteil "EM" zu einer Einheit, so dass sie als eigenständiger Wortstamm nicht hinreichend deutlich hervortritt (vgl. auch BGH GRUR 2000, 886, 888 - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    Der Bestandteil "GmbH" der jüngeren Marke ist zwar ein beschreibender Hinweis auf eine Gesellschaftsform und findet somit nur eingeschränkt Beachtung (vgl. auch BGH GRUR 2002, 1067, Rdnr. 37 - OKV-Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    Darüber hinaus befindet sie sich bei der angegriffenen Marke am Wortanfang, der im allgemeinen stärker als die übrigen Markenteile beachtet wird (vgl. BGH GRUR 2003, 1047, 1049 - Kellogg's/Kelly's).
  • BPatG, 08.12.2005 - 25 W (pat) 202/03
    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    e) Die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen u. a. in den Widerspruchsverfahren 28 W (pat) 124/07 -  WELLSANA /Sana, 30 W (pat) 232/04 - PrimaLife/ LIFE  oder 25 W (pat) 202/03 - beepur/Epur führen zu keinem anderen Ergebnis, da sie andere Sachverhalte betreffen und für den vorliegenden Fall keine Bindungswirkung entfalten.
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10
    Hierbei kann die Annahme eines Stammbestandteils auch dann nahegelegt sein, wenn es sich bei dem gleichen oder wesensgleichen Element um eine Firmenkennzeichnung handelt (vgl. BGH GRUR 1989, 350, 352 - Abbo/Abo).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BPatG, 21.09.2004 - 24 W (pat) 123/03
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • EuG, 11.05.2005 - T-390/03

    CM Capital Markets / OHMI - Caja de Ahorros de Murcia (CM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

  • BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 38/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galerie (Wort-Bild-Marke)/GALERIA/GALERIA" - zur

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BPatG, 02.03.1999 - 24 W (pat) 115/98
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