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   BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12   

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BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12 (https://dejure.org/2013,22505)
BPatG, Entscheidung vom 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12 (https://dejure.org/2013,22505)
BPatG, Entscheidung vom 26. August 2013 - 35 W (pat) 418/12 (https://dejure.org/2013,22505)
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  • BPatG, 18.03.2013 - 19 W (pat) 16/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer Winkelstecker" - Anheimgabe des

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Auf die Ausführungen in den dem Deutschen Patent- und Markenamt vorliegenden Beschlüssen des 20. Senats vom 5. März 2013 (20 W (pat) 28/12) und des 19. Senats vom 18. März 2013 (19 W (pat) 16/12), mit denen der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts der Beitritt anheimgestellt worden ist, wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Die Beitrittserklärung und die Stellungnahme vom 7. Mai 2013 (Az.: 3635 - 4.3.2. - Bd. I/2/13) im Verfahren 20 W (pat) 28/12 (im Folgenden: Stellungnahme 20 W) hat der Senat beigezogen, ebenso die Stellungnahme vom 11. Juni 2013 im Verfahren 19 W (pat) 16/12 (im Folgenden: Stellungnahme 19 W).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von den Verfahren 19 W (pat) 16/12 und 20 W (pat) 28/12, wo die Beschlüsse durch Verkündung wirksam geworden sind.

    Dies erachtet der Senat nicht als zulässig (vgl. auch BPatG 19 W (pat) 16/12, TZ.

  • BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Auf die Ausführungen in den dem Deutschen Patent- und Markenamt vorliegenden Beschlüssen des 20. Senats vom 5. März 2013 (20 W (pat) 28/12) und des 19. Senats vom 18. März 2013 (19 W (pat) 16/12), mit denen der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts der Beitritt anheimgestellt worden ist, wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Die Beitrittserklärung und die Stellungnahme vom 7. Mai 2013 (Az.: 3635 - 4.3.2. - Bd. I/2/13) im Verfahren 20 W (pat) 28/12 (im Folgenden: Stellungnahme 20 W) hat der Senat beigezogen, ebenso die Stellungnahme vom 11. Juni 2013 im Verfahren 19 W (pat) 16/12 (im Folgenden: Stellungnahme 19 W).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von den Verfahren 19 W (pat) 16/12 und 20 W (pat) 28/12, wo die Beschlüsse durch Verkündung wirksam geworden sind.

  • BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Im Abschnitt "Volldokument, tabellarisch (PDF)" sollen alle bis zum Stichtag vorliegenden bzw. neu hinzugekommenen PDF-Dateien zu jeweils einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst sein (vgl. BPatG Beschluss vom 10. Juni 2013, Az.: 20 W (pat) 24/12).

    Eine Verfügung, den Beteiligten den Zwischenbescheid formlos mitzuteilen, findet sich in der tabellarischen und den hierarchischen Übersicht der elektronischen Akte nicht, was vor dem verfahrensrechtlichen Erfordernis, den Beteiligten das Recht zu gewähren, sich zu äußern, bedenklich erscheint (vgl. hierzu auch BPatG 20 W (pat) 24/12 unter II. 3.1.1.).

    Daher ist in dem Original jeglicher Hinweis überflüssig, so dass nach Auffassung des erkennenden Senats auch die im Beschluss 20 W (pat) 24/12 angesprochene allenfalls klarstellende, d. h. deklaratorische Formulierung nicht erforderlich erscheint.

  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Grundsätzlich ist eine Ausfertigung eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift der Entscheidung nach außen zu vertreten (vgl. BGH VersR 1994, 1495 f. m. w. N.).

    Damit fehlt vorliegend aber der für die Funktion des Ausdrucks entscheidende Hinweis, der üblicherweise durch die Worte wie "Ausfertigung" oder "ausgefertigt" erkennen lässt, dass es sich um eine Ausfertigung (hier im Sinne des § 17 Abs. 3 S. 3 GebrMG) handeln soll (vgl. BGH VersR 1994, 1495 f. m. w. N.).

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Bei einem nicht verkündeten Beschluss ist auf der Urschrift die Unterschrift aller den Beschluss verantwortenden Mitglieder der Gebrauchsmusterabteilung für dessen Wirksamkeit unabdingbar (vgl. auch BGH NJW 1998, 609 ff., NJW 2006, 1981 ff.).
  • BPatG, 01.03.2011 - 24 W (pat) 506/11

    Markenbeschwerdeverfahren - zum Existentwerden eines im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    2009, 92; BPatG Beschluss vom 1. März 2011 Az. 24 W (pat) 506/11 - Goldeneye PERMANENT SYSTEM, Unterschriftsmangel III; anders BPatG Beschluss vom 13. September 2011, 21 W (pat) 52/06) nicht dazu, dass die Beschwerde gegenstandslos wäre, obwohl sie sich gegen einen unwirksamen (nichtigen) Beschluss des Deutschen Patentamt- und Markenamts richtet.
  • LG Flensburg, 27.07.2005 - 6 O 36/05

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages: EG-rechtlich unzulässige staatliche

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Bei einem nicht verkündeten Beschluss ist auf der Urschrift die Unterschrift aller den Beschluss verantwortenden Mitglieder der Gebrauchsmusterabteilung für dessen Wirksamkeit unabdingbar (vgl. auch BGH NJW 1998, 609 ff., NJW 2006, 1981 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 41/03

    Kostenfestsetzung: Aufhebung eines unwirksamen nur mit Handzeichen

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Zum anderen muss dieser Rechtsschein durch eine ausdrückliche Aufhebung beseitigt werden (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1507 ff.).
  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Die Aktenführungspflicht ergibt sich auch ohne ausdrücklichen Ausspruch in einem Gesetz oder Organisationsstatut aus der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und der möglichen Erkenntnisquellen für das zukünftige Handeln (vgl. auch VG München, Urteil vom 13. Dezember 1999, Az.: M 3 K 97.8015, unter Verweis auf BVerfG NJW 1983, 2135; BVerwG NVwZ 1988, 621).
  • BPatG, 13.09.2011 - 21 W (pat) 52/06
    Auszug aus BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    2009, 92; BPatG Beschluss vom 1. März 2011 Az. 24 W (pat) 506/11 - Goldeneye PERMANENT SYSTEM, Unterschriftsmangel III; anders BPatG Beschluss vom 13. September 2011, 21 W (pat) 52/06) nicht dazu, dass die Beschwerde gegenstandslos wäre, obwohl sie sich gegen einen unwirksamen (nichtigen) Beschluss des Deutschen Patentamt- und Markenamts richtet.
  • VG München, 13.12.1999 - M 3 K 97.8015
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