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   BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05   

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BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05 (https://dejure.org/2007,37426)
BPatG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05 (https://dejure.org/2007,37426)
BPatG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 26 W (pat) 165/05 (https://dejure.org/2007,37426)
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  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).

    Insoweit ist für die Annahme dieses Schutzhindernisses auch kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich, dass die Angabe bereits im Verkehr geläufig ist oder verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Nr. 37 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Auch die Eintragung einer identischen oder vergleichbaren Marke vermag allenfalls als - allerdings widerlegbares - Indiz zu wirken, jedoch weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf Eintragung der Marke zu begründen, weil die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage darstellt (BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; EuGH GRUR 2006, 229, 231, Nr. 46 BioID; BPatG GRUR 2007, 333 ff. - Papaya).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Aber auch in Bezug auf die angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; EuG GRUR Int. 2006, 44, 46, Nr. 84 - LIVE RICHLY).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Angesichts dieser Sprachgewohnheiten wird der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der in der Anmeldung aufgeführten Dienstleistungen, auf den auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2), in der angemeldeten Marke nur einen Hinweis auf das Thema und den Inhalt der von der Anmelderin angebotenen Seminare, Beratungen und Ausbildungen und der von ihr herausgegebenen Publikationen sehen, nicht jedoch - was die für die Überwindung des in § 8 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG normierten Schutzhindernisses erforderlich wäre - einen Hinweis auf die Herkunft der so bezeichneten Dienstleistungen von einem bestimmten Anbieter.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die (betriebliche) Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148,.
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, das Amt im Wege der Zurückverweisung der Sache zu veranlassen, den aufwendigen und mit nicht unerheblichen Kosten verbundenen Weg amtlicher Ermittlungen zur Verkehrsdurchsetzung der angemeldeten Marke in die Wege zu leiten (BPatG GRUR 2000, 428, 431 - Farbmarke gelb/schwarz).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Auch die Eintragung einer identischen oder vergleichbaren Marke vermag allenfalls als - allerdings widerlegbares - Indiz zu wirken, jedoch weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf Eintragung der Marke zu begründen, weil die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage darstellt (BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; EuGH GRUR 2006, 229, 231, Nr. 46 BioID; BPatG GRUR 2007, 333 ff. - Papaya).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Ob eine im Einzelfall ggf. schutzbegründende Bedeutungsvielfalt vorliegt, darf nicht abstrakt-lexikalisch beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit den jeweils konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 165/05
    Auch die Eintragung einer identischen oder vergleichbaren Marke vermag allenfalls als - allerdings widerlegbares - Indiz zu wirken, jedoch weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf Eintragung der Marke zu begründen, weil die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage darstellt (BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; EuGH GRUR 2006, 229, 231, Nr. 46 BioID; BPatG GRUR 2007, 333 ff. - Papaya).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer

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