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   BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03   

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https://dejure.org/2004,29451
BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03 (https://dejure.org/2004,29451)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03 (https://dejure.org/2004,29451)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 24 W (pat) 152/03 (https://dejure.org/2004,29451)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen Wortmarken u.a. dann dem Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft, wenn sie im Hinblick auf die beanspruchten Waren (oder Dienstleistungen) einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 "Cityservice"; GRUR 2003, 342, 343 "Winnetou").
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
    Die vom Anmelder angeführte "Bravo"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2001, 1148) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
    Auch der in der mündlichen Verhandlung erörterte Disclaimer, wonach der Anmelder gegebenenfalls bereit gewesen wäre, Waren, die unterschiedliche Zeitzonen darstellen, beschreiben oder erklären, von der Anmeldung auszunehmen (vgl. hierzu auch Schriftsatz vom 11.10.2004, Bl. 3), hätte der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen können, weil derartige Ausnahmevermerke nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit unzulässig sind (EuGH GRUR 2004, 674, 679 (Nr. 114-117) "Postkantoor").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen Wortmarken u.a. dann dem Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft, wenn sie im Hinblick auf die beanspruchten Waren (oder Dienstleistungen) einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 "Cityservice"; GRUR 2003, 342, 343 "Winnetou").
  • RG, 03.06.1927 - II 346/26

    Namens- und Firmenschutz für Ausländer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
    Da es sich um ein Wort des englischen Grundwortschatzes handelt, ist der genannte Sinngehalt für weite Teile des Verkehrs ohne weiteres verständlich (vgl. hierzu schon RGZ 117, 215, 221 "Eskimo Pie" sowie Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 115 m.w.N.).
  • BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Dabei bedarf es keiner abschliessenden Entscheidung, ob solche "Disclaimer" nach der Entscheidung des EuGH "Postkantoor" (MarkenR 2004, 99, 110 f (Nr. 114-117) wegen einer damit verbundenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Markenschutzes grundsätzlich unzulässig sind (vgl dazu PAVIS PROMA 24 W (pat) 217/03 - Löwenzahn; PAVIS PROMA 24 W (pat) 152/03 - TIMEZONE).
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