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   BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03   

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BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03 (https://dejure.org/2004,27141)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03 (https://dejure.org/2004,27141)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 27 W (pat) 105/03 (https://dejure.org/2004,27141)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke noch ein.

    Denn abgesehen davon, dass ein allgemeiner begrifflicher Sinngehalt, von dem vorliegend allenfalls ausgegangen werden könnte, eine Verwechslungsgefahr nicht begründen kann (vgl. Althammer/Ströbele, a.a.O., § 9 Rn. 238 m.w.N.), kommt eine begriffliche Ähnlichkeit nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Bildern, die in ihrem Sinngehalt (Motiv) übereinstimmen, in der Regel nur dann in Betracht, wenn der älteren Marke entweder von Haus aus oder kraft Verkehrsgeltung eine besondere Kennzeichnungskraft zukommt (vgl.EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 24 f.] - "Springende Raubkatze"); hierzu fehlt es aber an einem substantiierten Vortrag der Widersprechenden.

  • BGH, 30.11.1973 - I ZB 14/72
    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Eine mit diesen Normen vergleichbare Vorschrift sieht das Markengesetz aber gerade nicht vor; vielmehr ist ein Widerspruch nach § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG, wenn er nicht zur Löschung der jüngeren Marke führt, stets zurückzuweisen, wobei das Gesetz nicht danach unterscheidet, aus welchem Grund die Zurückweisung erfolgt, ob ihr also ein unzulässiger oder ein unbegründeter Widerspruch zugrundelag (a.A. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 43 Rn. 45, der hierzu auf BGH GRUR 1974, 279 - ERBA und BPatG GRUR 1973, 198 - Lordson verweist, obwohl diesen Entscheidungen Gegenteiliges letztlich nicht entnommen werden kann).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Entgegen der Ansicht der Widersprechenden weisen beide Bilddarstellungen kaum Gemeinsamkeiten auf, die bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich stärker ins Gewicht fallen könnten als die Unterschiede (vgl. BGH GRUR 1999, 587, 569 - Cefallone).
  • BPatG, 05.07.1972 - 27 W (pat) 27/72
    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Eine mit diesen Normen vergleichbare Vorschrift sieht das Markengesetz aber gerade nicht vor; vielmehr ist ein Widerspruch nach § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG, wenn er nicht zur Löschung der jüngeren Marke führt, stets zurückzuweisen, wobei das Gesetz nicht danach unterscheidet, aus welchem Grund die Zurückweisung erfolgt, ob ihr also ein unzulässiger oder ein unbegründeter Widerspruch zugrundelag (a.A. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 43 Rn. 45, der hierzu auf BGH GRUR 1974, 279 - ERBA und BPatG GRUR 1973, 198 - Lordson verweist, obwohl diesen Entscheidungen Gegenteiliges letztlich nicht entnommen werden kann).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke noch ein.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke noch ein.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 26.10.2004 - 27 W (pat) 105/03
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur älteren Marke noch ein.
  • BPatG, 18.06.2018 - 29 W (pat) 17/16
    Es kann letztlich auf sich beruhen, ob der Widerspruch deshalb schon unzulässig ist, denn jedenfalls ist er unbegründet (vgl. zur - verneinten - Frage des Vorrangs der Prüfung der Zulässigkeit vor der Begründetheit eines Widerspruchs BPatG, Beschluss vom 24.02.2005, 27 W (pat) 105/03).
  • BPatG, 20.09.2005 - 27 W (pat) 106/04
    Widerspruchsmarke ist anstelle der nationalen Marke aber nunmehr die mit der nationalen Marke identische Gemeinschaftsmarke der Widersprechenden (offengelassen bei BPatG, Beschl vom 24. Februar 2005, 27 W (pat) 105/03, veröff auf der PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 18.06.2018 - 29 W (pat) 16/16
    Es kann letztlich auf sich beruhen, ob der Widerspruch deshalb schon unzulässig ist, denn jedenfalls ist er unbegründet (vgl. zur - verneinten - Frage des Vorrangs der Prüfung der Zulässigkeit vor der Begründetheit eines Widerspruchs BPatG, Beschluss vom 24.02.2005, 27 W (pat) 105/03).
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